Kein Mitleid und ich werde mir nie wieder ein Nokia Handy kaufen: Anteil in Deutschland fällt von 44 auf 36 Prozent

19. November 2008

Heute in Golem:
Nokia büßt durch Bochumer Werksschließung Marktanteile ein

Anteil in Deutschland fällt von 44 auf 36 Prozent

Der finnische Handyhersteller Nokia ist in Deutschland von 44 Prozent auf 36 Prozent Marktanteil gefallen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf eine vertrauliche Analyse der GfK-Marktforscher. Schuld sei der Imageverlust durch die Werksschließung in Bochum.

36 % sind immer noch zu viel. Nachdem was Nokia in Bochum abgezogen hat existiert Nokia für mich nicht mehr! Gute Zusammenstellung über dieses Thema

in Arge Zeiten: [Stellenabbau] Nokia Bochum / bis zu 4500 Arbeitsplätze sind betroffen


Der Mensch hinter dem Aktenzeichen 5 AZR 290/07: Ausgegrenzt für zwei Euro

19. November 2008

Heute in der Neue Rheinische Zeitung: Ausgegrenzt für zwei Euro

Peter Zalewski hat Mut und Zivilcourage. Er ist bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen, um seinen Ein-Euro-Job als Arbeitsverhältnis einzuklagen, weil er Schulter an Schulter mit alle anderen KollegInnen bei der Arbeiterwohlfahrt gearbeitet hatte. Dass daraus nichts wurde, darüber freuen sich Kirchen, Wohlfahrtsverbände und der Staat, denn das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil für die Mächtigen, aber nicht für die Rechtlosen gesprochen. Warum? Im Gegensatz zu ihren Verlautbarungen wollte die Politik mit den Integrationsjobs weder integrieren noch „richtige“ Arbeitsplätze schaffen.

Trotzdem wollte Peter Zalewski nach dem Ein-Euro-Job weiterarbeiten und zog bis vors Bundesarbeitsgericht. Einen Job hat er indessen bis heute nicht. Als völlig wirklichkeitsfremd ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2008 zu bezeichnen, das Peter Zalewski nun leider zu seinem Nachteil erwirkt hat. Denn danach dienen die Regelungen für die Ein-Euro-Jobs nicht dem Schutz des „Hilfebedürftigen“, sondern sollen den Schutz der privatwirtschaftlichen Unternehmen vor Konkurrenz bezwecken.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist hier : 5 AZR 290/07