Menschenvernichtung: Wie eine ARGE einen Analphabeten in die Obdachlosigkeit treibt

19. Januar 2009

ARGE macht Arbeitslosen zum Obdachlosen

Mainz. Die ARGE-Greifswald hat einem Bedürftigen nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ so lange das Arbeitslosengeld II gekürzt, bis seine Wohnung infolge von Mietschulden zwangsgeräumt wurde.
Der 53jährige wurde deshalb am vergangenen Mittwoch in das städtische Obdachlosenheim Greifswald eingewiesen. Insgesamt hatte die ARGE dem Langzeitarbeitslosen über neun Monate alle Leistungen gestrichen, weil er „zu keiner Kooperation mit der ARGE bereit“ war. Der ungelernte Arbeitslose wurde unter anderem dafür sanktioniert, dass er keine Bewerbungen schrieb, wie seine Fallmanagerin es ihm aufgetragen hatte. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass der Mann Analphabet ist. Nach Einschätzung seiner Rechtsanwältin Katharina Appelt war diese und insgesamt Zwei Drittel der Sanktionen widerrechtlich.
Zeitweise hatte die ARGE dem HartzIV –Empfänger 2008 das Arbeitslosengeld II so gestrichen, dass er auch nicht krankenversichert war. Seine Anwältin erklärte dazu gegenüber REPORT MAINZ:

„Meine Einsicht in die Behördenakte hat ergeben, dass Fürsorgepflichten so gut wie gar nicht wahrgenommen wurden. Das Einzige, was vorgeschlagen wurde, war, man könnte den um 100 Prozent Sanktionierten doch in einen Ein-Euro-Job schicken, dann könnte er mit den 120 Euro, die er pro Monat verdient, die inzwischen über 1.000 Euro angelaufenen Mietschulden ausgleichen.“
ARGE-Geschäftsführer Erich Bartels sagte dagegen im Interview mit REPORT MAINZ: „Diese Sanktionen waren nicht zu vermeiden.“

Report Mainz: Wie eine ARGE einen Analphabeten in die Obdachlosigkeit treibt

Video unter : XL-Beitrag: Hartz IV gnadenlos/ Herr Dinse wird arbeitslos


NachDenkSeiten: Die SPD-Führung steht vor dem strategischen Nichts

19. Januar 2009

Heute in den NachDenkSeiten: Die SPD-Führung steht vor dem strategischen Nichts

Das könnte einem egal sein, wenn unser Land nicht dringend einer politischen Alternative bedürfte. Wenn gerade in einer so kritischen Situation wie der Finanzkrise Sanktionen gegenüber den Hauptverantwortlichen wie gestern in Hessen ausbleiben, weil es keine erkennbare Alternative gibt, dann geht uns das alle an. Deshalb ist es nicht nur eine Angelegenheit der SPD-Führung, über das Scheitern ihrer bisherigen Strategie Rechenschaft abzulegen. Wir hocken nolens volens mit im Boot. Eine ehrliche Analyse ist die erste Voraussetzung für eine Korrektur. Albrecht Müller

Die Strategie der SPD, soweit eine erkennbar war, ist gescheitert.

Nach der Zerstörung der Option auf die politische Führung schwindet jetzt auch die Chance auf weitere Beteiligung an der politischen Macht:

  1. Ihre Koalitionsstrategie ist gescheitert.
  2. Ihre Personalstrategie zieht nicht.
  3. Ihre Präsentation als breite linke Volkspartei gibt es nicht mehr.
  4. Die negative Haltung der SPD-Führung zu einer Zusammenarbeit mit der Linkspartei verschließt ihr die notwendige Option für eine andere Macht-Alternative und erweist sich noch dazu immer mehr als absolut unglaubwürdig.
  5. Sie lässt ihre potentiellen Partner stigmatisieren beziehungsweise macht beim Diffamieren selbst mit. Und die politischen Gegner fördert sie.
  6. Die SPD Führung nutzt die sich bietenden Gelegenheiten zur Profilierung und zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit CDU/CSU und FDP nicht – im konkreten Fall nicht die Finanzkrise, die eigentlich zu einer vernichtenden Niederlage der neoliberal geprägten Parteien führen müsste.
  7. Ihr Versuch, sich wenigstens einen Teil der Medien geneigt zu machen, ist kläglich gescheitert.

Kurz und Knapp. LESEBEFEHL!


Antoine Dufour: Wild Parking

19. Januar 2009

Wird mal wieder Zeit für ein bischen Musik. Wer mehr von Antoine Dufour hören will sollte mal auf http://www.candyrat.com gehen und stöbern. Lohnt sich.  Soll keine Werbung sein !!

Habe heute Stahlträger auf meine FenderStrat gezogen. Stahlträger deshalb, weil ich zur Zeit keine Kohle für Saiten habe. Da lagen noch Saiten für mein Jazzgitarre rum. Die alten Saiten auf der Strat waren nur noch Scheppersaiten. Also Geldmangelmut zusammen genommen und draufgezogen. Und? Boahr, sind die dick Mann. Klang, überraschend gut,  mache mir aber Sorgen um den Hals. Die alten Saiten waren mir aber eh zu dünn. Nun muss ich meine Spieltechnik nicht mehr soviel ändern, wenn ich von der Jazzgitarre auf die Strat  wechsel.


Info: Bundessozialgericht entscheidet am 27. Januar 2009 über Hartz-IV-Regelsatz für Kinder

19. Januar 2009

Nachtrag:  BSG: Vorschrift über die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre ist verfassungswidrig

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Die Kläger in beiden Revisionsverfahren sind Kinder, die in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. In beiden Verfahren geht es um Ansprüche aus der Anfangszeit von Hartz IV (Jahresbeginn 2005). Die Kläger im ersten Verfahren waren zu diesem Zeitpunkt sieben und fünf Jahre alt, die Kläger des zweiten Rechtsstreits 13 und 11 Jahre. Bei ihren Berechnungen legten die jeweiligen beklagten Grundsicherungsträger als Regelbedarf die Regelleistung für Kinder (Sozialgeld) nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II in Höhe von (damals) 207 Euro zugrunde. Die Regelleistung für Kinder beträgt nach dem Gesetz 60 vom Hundert der Regelleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen (345 Euro gemäß § 20 Abs 2 SGB II). Die Kläger scheiterten in den Instanzen mit ihrem Vorbringen, das Sozialgeld für Kinder sei in ver­fassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden. Den Rest des Beitrags lesen »


Keine Gleitsichtbrille für Hartz IV-Empfänger / LSG Rheinland-Pfalz L 5 B 422/08 AS

19. Januar 2009

Armut soll ja weiterhin erkennbar bleiben. Bei den Zähnen klappt das ja schon ganz gut. Die Gerichte wollen aber mehr Erkennungsmerkmale für Armut. Deshalb: Jeder der zum Lesen eine 2te. Sehilfe  braucht,  ist arm und ein möglicher Hartz IV Empfänger.

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 21.10.2008 wird zurückgewiesen.

Gründe:
I.
Umstritten ist ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren,
in dem die Klägerin die Übernahme der Kosten einer Brille durch die Beklagte begehrt.

Die 1953 geborene Klägerin bezieht Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von der Beklagten. Sie arbeitet auf 400, EUR Basis in einem Unternehmen, das Autoschilder herstellt. In einem Gutachten vom 9.11.2007 führte eine Ärztin des Gesundheitsamtes M ua an: Die Klägerin leide an einer Altersfehlsichtigkeit, die mit einer Brille korrigiert werden müsse. Sie müsse während ihrer beruflichen Tätigkeit, aber auch im Alltag eine Sehhilfe tragen. Ihr sei eine augenärztliche Untersuchung empfohlen worden. Da sie keine Arbeiten an Bildschirmen verrichte, für die sie eine Brille benötige, bestehe kein Anlass, die Kosten einer Brille zu übernehmen, zumal diese auch im Alltag dringend erforderlich sei. Den Rest des Beitrags lesen »