extra3: Die aktuelle Kamera 2009

10. Februar 2009


LSG Rheinland-Pfalz L 3 AS 118/07: Betriebliche Altersvorsorge darf ALG II laut Urteil nicht mindern

10. Februar 2009

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 3 AS 118/07  25.11.2008

1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 17.10.2007 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 09.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 29.08.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.10.2006 geändert und die Beklagte verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Monat April 2006 in Höhe von jeweils 54,00 EUR pro Person, in den Monaten Mai 2006 und Juli bis Oktober 2006 in Höhe von jeweils 28,00 EUR monatlich pro Person, im Monat Juni 2006 in Höhe von 124,00 EUR pro Person, im Januar 2007 in Höhe von jeweils 1,00 EUR pro Person und im März 2007 in Höhe von 90,00 EUR für die Klägerin zu 1) und in Höhe von 81,00 EUR für den Kläger zu 2) zu gewähren. Weiterhin wird die Beklagte verpflichtet dem Kläger zu 2) in den Monaten April 2006 bis Oktober 2006 sowie Januar 2007 und März 2007 jeweils einen Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld in Höhe von 160,00 EUR, unter Abzug des tatsächlich gezahlten Zuschusses zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen je zu 2/3.

Tatbestand:
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Kläger Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.04.2006 bis zum 30.04.2007 haben. Den Rest des Beitrags lesen »


EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung C-301/06

10. Februar 2009

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)

10. Februar 2009(*)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2006/24/EG – Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden – Wahl der Rechtsgrundlage“

In der Rechtssache C‑301/06

betreffend eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG, eingereicht am 6. Juli 2006,

Irland, vertreten durch D. O’Hagan als Bevollmächtigten im Beistand von E. Fitzsimons, D. Barniville und A. Collins, SC, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Kläger,

unterstützt durch:

Slowakische Republik, vertreten durch J. Čorba als Bevollmächtigten,

Streithelferin,

gegen

Europäisches Parlament, zunächst vertreten durch H. Duintjer Tebbens, M. Dean und A. Auersperger Matić, sodann durch die beiden Letztgenannten und K. Bradley als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Rat der Europäischen Union, vertreten durch J.‑C. Piris, J. Schutte und S. Kyriakopoulou als Bevollmächtigte,

Beklagte,

unterstützt durch:

Königreich Spanien, vertreten durch M. A. Sampol Pucurull und J. Rodríguez Cárcamo als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Königreich der Niederlande, vertreten durch C. ten Dam und C. Wissels als Bevollmächtigte,

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch C. Docksey, R. Troosters und C. O’Reilly als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Europäischer Datenschutzbeauftragter, vertreten durch H. Hijmans als Bevollmächtigten,

Streithelfer,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas und K. Lenaerts, der Richter A. Tizzano und J. N. Cunha Rodrigues (Berichterstatter), der Richterin R. Silva de Lapuerta, der Richter K. Schiemann, J. Klučka und A. Arabadjiev sowie der Richterin C. Toader und des Richters J.‑J. Kasel,

Generalanwalt: Y. Bot,

Kanzler: C. Strömholm, Verwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 1. Juli 2008,

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 14. Oktober 2008

folgendes

Urteil Den Rest des Beitrags lesen »