14. Februar 2009
LESEN !!!!!! Der Verfassungsschutz vernichtet Menschen.
Heute in Telepolis: Von einem, der auszog, Lehrer zu werden
Um die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor ihren Feinden zu schützen, gibt es in Deutschland den Verfassungsschutz. Eine Institution, die die Verfassung schützen soll, beschützt somit letztendlich auch den Bürger vor staatlicher Willkür. Was aber, wenn ausgerechnet die Beschützer der Verfassung selbst zu Akten staatlicher Willkür beitragen? Der Fall Hans Roth ist ein trauriges Beispiel, wie in einem demokratischen Staat durch staatliche Willkür ein Mensch um seinen Lebensentwurf gebracht wurde. Ein Fall, in dem der Verfassungsschutz maßgeblich dazu beigetragen hat, dass ein Bürger seine Grundrechte nicht wahrnehmen konnte. Aber nicht nur das – der Fall Hans Roth zeigt auch die Unfähigkeit des Staates auf, eigene Fehler zuzugeben und Opfer staatlicher Willkür zu rehabilitieren.
Der Verfassungsschutz musste allerdings später selbst eingestehen, dass die Inhalte teils falsch und teils sogar gefälscht waren
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14. Februar 2009
Nur mal so auch wenn ich wirklich kein Fan der FDP bin
Interview mit „Das Parlament“
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
„Das Parlament“ (Erscheinungstag: 16. Februar 2009)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung -
Die FDP-Familienexpertin Ina Lenke hat die Kinderbonus-Regelung in dem am Freitag vom Bundestag beschlossenen Konjunkturpaket kritisiert: Lenke sagte in einem Interview mit „Das Parlament“, diese Kindergeld-Sonderzahlung werde in bestimmten Fällen vom Finanzamt mit der Einkommensteuer verrechnet. „Dies führt dazu, dass für bestimmte Einkommensgruppen der Kinderbonus ganz oder teilweise komplett wieder an den Staat fällt“, kritisierte die FDP-Politikerin. Lenke erklärte, sie habe bereits Fragen an die Bundesregierung eingereicht, um klären zu lassen, ab welchem Einkommen der Kinderbonus Familien nicht oder nur teilweise zugute komme. Den Rest des Beitrags lesen »
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