Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Das LSG hat zu Recht entschieden, dass die Klägerin auch ohne konkrete Verdachtsmomente auf missbräuchlichen Leistungsbezug bei jeder Beantragung von Leistungen nach dem SGB II – also auch bei Folgeanträgen auf Weitergewährung von Leistungen – verpflichtet ist, sämtliche Kontoauszüge der jeweils vergangenen drei Monate vorzulegen.
BSG: Hartz-IV-Empfänger müssen auf Verlangen ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate offenlegen
19. Februar 2009Geradestehen, statt weinen Frau Schaeffler
19. Februar 2009Schön, das ich mit meiner Meinung über das Feuchtgebiet Schaeffler nicht alleine bin.
Heute in der Zeit: Geradestehen, statt weinen
Wenn man die Bilder betrachtet, die am Mittwoch in den Medien zu sehen waren und am Donnerstag auf den Wirtschaftsseiten der Zeitungen, fragt man sich, wie es um das politische Bewusstsein unserer Gesellschaft steht. Hier wurden wir Zeugen, wie das gemeinsame Gefühl, Opfer zu sein, stärker ist, als die Tatsache, dass jemand nicht die persönliche Verantwortung übernimmt.
BGH: Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia
19. Februar 2009Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen.
Die Beklagte war Mieterin einer Wohnung des Klägers in Berlin. Der Formularmietvertrag enthielt in § 4 Abs. 2 folgende Klausel:
„Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (Vergleiche § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia“.
§ 13 Abs. 1 Satz 1 des Mietvertrages lautet:
„Trägt der Mieter die Schönheitsreparaturen, so hat er folgende Arbeiten fachgerecht auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Reinigen und Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Türen und Fenster.“ Den Rest des Beitrags lesen »
BSG: Voraussetzungen der Mietkostensenkung in Ballungsräumen / Az.: B 4 AS 30/08 R O
19. Februar 2009Auch in Ballungsräumen wie München können Empfänger von Arbeitslosengeld nach derzeitigem Recht nicht generell auf kleinere Wohnungen verwiesen werden als sie Hilfeempfängern außerhalb von Ballungsräumen sonst zugestanden werden. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts im Rahmen eines Streits über die Höhe des dem Kläger zustehenden Arbeitslosengeldes II am 19. Februar 2009 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
BSG: Kabelfernsehen als Unterkunftskosten / Az.: B 4 AS 48/08
19. Februar 2009Bei Gebühren für das Kabelfernsehen handelt es sich nicht um angemessene Kosten der Unterkunft, wenn die Nutzung mietvertraglich freigestellt und ein anderweitiger Zugang zum Fernseh- und Radioempfang gewährleistet ist. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 4 AS 48/08 R am 19. Februar 2009 entschieden.
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei den Gebühren für die Kabelnutzung zwar grundsätzlich um erstattungsfähige Nebenkosten, die als Aufwendungen für Unterkunft iS von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu erbringen sind. Die Übernahme von Nebenkosten ist davon abhängig, ob sie ihrer Art nach umlagefähig iS von § 556 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 2 Betriebskostenverordnung und kraft Mietvertrags vom Mieter zu tragen sind, also nicht freiwillig vom Mieter übernommen werden, nur um einen bestimmten Ausstattungsstandard zu erreichen. Voraussetzung ihrer Erstattungsfähigkeit ist ferner – ebenso wie die der Kaltmiete – ihre Angemessenheit. Den Rest des Beitrags lesen »
Verfasst von heftklammer
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