Hamburg, Stadt der Vertreibung: Wer nicht normal ist, muss draußen bleiben

20. Februar 2009

Hamburg, Stadt der Vertreibung.

Hamburg ohne Weitsicht. Hamburg ohne Menschlichkeit, ohne Ehrlichkeit.

Hamburg ist eine Stadt die ihre Armut verheimlichen will.

Wer Hamburg besuchen will, bekommt nichts. Keine wahre Stadt, keine ehrliche Stadt, nur eine mit Gewalt beschönigte Konsumstadt.

Heute in der Mopo: Bettler und Punks raus aus der City

Sebastian Scheerer, Chef des Instituts für Kriminologische Sozialforschung der Uni Hamburg, sieht dagegen eine „offensichtlich rechtswidrige Kriminalisierung bestimmter Milieus“. Auch Gerichte haben öffentliche Trink- und Bettelverbote gekippt (siehe Kasten).

Die Linke ist empört: „Die Polizeiführung hat offensichtlich ein Feindbild, Jugendliche, Punks und Obdachlose sollen ausgegrenzt werden. Es ist ein Skandal, dass sie sich nicht mehr an ihren gesetzlichen Aufgaben und der Rechtsprechung orientiert“, sagt Innenexpertin Christiane Schneider.


Schaeffler à la Hartz-IV behandeln

20. Februar 2009

Heute in der Jungen Welt: Schaeffler à la Hartz-IV behandeln

Ohne Zitat.

Ist ja mein Reden/Schreiben: Hartz IV Bedarfsgemeinschaft Schaeffler.

Je mehr das begreifen um so froher bin ich.  Bitte auch lesen:  Vom Ursprung deutschen Reichtums


Philipp Mißfelder, die Deutsche Kinderhilfe und ihre Droge namens Diskriminierung

20. Februar 2009

Da hat Philipp Mißfelder mal wieder seine Droge  namens Diskriminierung zu sich genommen. Ist ja nicht das erste mal und nur dadurch ist er mir bekannt. Durch nichts anderes.

Ein Presse-Kommentar der NRZ:

Kommentar zu Mißfelder-Äußerungen Herr Mißfelder hat der Gesellschaft in mehrfacher Hinsicht einen überraschend nützlichen Dienst erwiesen: Einerseits hat er den Wählern klipp und klar gemacht, wie erschreckend tief der Abgrund zwischen Politikern und Volk sein kann und andererseits endgültig unter Beweis gestellt, dass er in der Bundespolitik nicht nur verzichtbar, sondern absolut fehl am Platz ist. Seine miserable Unterstellung, die Erhöhung der Hartz IV Bezüge wäre „ein Anschub für die Tabak – und Spirituosenwirtschaft“, ist eine bodenlose Beleidigung von Bürgern, für die der Vorsitzende der Jungen Union vorgibt Politik zu machen. Nein, Herr Mißfelder macht Politik zur Selbstbefriedigung und nicht für seine Mitmenschen. Vermutlich kennt er auch keine Hartz-IV-Empfänger, obwohl er im Ruhrgebiet – wo er zuhause ist – genügend Gelegenheit hätte, welche kennen zu lernen. Millionen Arbeitslose mit Säufern gleichzusetzen, darf noch nicht einmal einem Nachwuchspolitiker ungestraft nachgesehen werden. Denn die überwältigende Mehrheit der Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen ist, empfinden ihre Situation einfach nur als entwürdigend.

Die  für mich dubiose Deutsche Kinderhilfe schlägt in die gleiche Bresche. Einfach mal deren Webseite besuchen. Das ist für mich ein Zeichen, dass die  Deutsche Kinderhilfe dringend ein öffentliches Bild von geschlagenden und vernachlässigte Kinder braucht,  um Spenden zu kassieren. Mehr nicht. Macht sich in der Presse aber gut. Der deutsche Michel wird es fressen, davon bin ich überzeugt.

Philipp Mißfelder und die Deutsche Kinderhilfe missbrauchen Kinder um Hartz IV-Eltern  zu diskriminieren

Heute im Focus: Applaus für Arbeitslosen-Schelte

Besondere Entwicklungen im Hartz-IV-Milieu So sei insbesondere im Hartz-IV-Milieu ein besonders hoher Anstieg des Verkaufs elektronischer Medien zu beobachten, sagte Ehrmann. Werbekampagnen der großen Elektronik-Handelsketten zielten mittlerweile genau auf diese Klientel ab. Auch sei in diesem Bereich der Alkohol- und Tabakmissbrauch besonders hoch.

Wie und ob die beiden Milchbubis zusammenhängen, kann ich leider nicht sagen, denn ich nehme keine Drogen zu mir.

Einfach keine CDU wählen und keine Spenden mehr an die Deutsche Kinderhilfe. Was meint ihr, wie viel  ruhiger es auf dem Drogenmarkt der Diskriminierung in Deutschland werden wird.


BGH: Kein Recht auf Firmendomain / Unternehmensdomain

20. Februar 2009

Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.

Die Klägerin, die ihren Kunden die Ausstattung mit Hard- und Software anbietet, benutzt seit Oktober 2001 zur Bezeichnung ihres Unternehmens die Abkürzung „ahd“. Die Beklagte (eine GmbH) hat mehrere tausend Domainnamen auf sich registrieren lassen, um sie zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, darunter seit Mai 1997 auch den Domainnamen „ahd.de“. Vor dem Sommer 2002 enthielt die entsprechende Internetseite nur ein „Baustellen“-Schild mit dem Hinweis, dass hier „die Internetpräsenz der Domain ahd.de“ entstehe. Danach konnten unterschiedliche Inhalte abgerufen werden, jedenfalls im Februar 2004 auch Dienstleistungen der Beklagten wie z.B. das Zurverfügungstellen von E-Mail-Adressen oder das Erstellen von Homepages. Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Nutzung der Bezeichnung „ahd“ für das Angebot dieser Dienstleistungen zu unterlassen und in die Löschung des Domainnamens einzuwilligen. Landgericht und Oberlandesgericht haben der Klage stattgegeben.  Den Rest des Beitrags lesen »