24. Februar 2009
ULD: Entwurf für Visa-Warndatei-Gesetz verstößt gegen Datenschutz
Das Bundesinnenministerium plant die Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei, mit der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden bei der Visavergabe vor möglichem Missbrauch gewarnt werden. Damit soll zugleich illegaler Beschäftigung, Rauschgiftschmuggel, Terrorismus, Menschen- und Kinderhandel vorgebeugt werden.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kommt in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zwecks Errichtung der Datei zu dem Ergebnis, dass diese aus Datenschutzsicht nicht akzeptabel ist, weil unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Visaantragstellern und Einladern in Deutschland eingegriffen würde. Nicht nur auffällige Visaantragsteller, sondern sämtliche Einlader in Deutschland sollen gespeichert werden: Wirtschaftsunternehmen, Sport- und Musikvereine, Verbände für den Jugendaustausch, kulturelle und humanitäre Organisationen sowie die Personen, die für diese Stellen tätig werden. Wer Ausländer von außerhalb Europa nach Deutschland privat einlädt, wird ebenfalls erfasst. Betroffen wären insbesondere eingewanderte und binationale Familien. 5 Einladungen innerhalb von 2 Jahren genügen für eine Warnmeldung. Aus Sicht des ULD nicht akzeptabel ist, dass Zugriff auf diese Daten auch Sicherheitsbehörden, also Polizei und Strafverfolger und sogar die Geheimdienste, erhalten sollen.
Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert: „Was hier als Warndatei gegen Visamissbrauch öffentlich präsentiert wird, ist nichts anderes als eine gigantische Vorratsdatenspeicherung all der Menschen und Organisationen, die mit Menschen außerhalb von Europa den direkten persönlichen Austausch pflegen. Eine Warndatei, die diesen Namen zu Recht trüge, würde sich auf die Personen und Stellen beschränken, bei denen ein konkreter Verdacht des Visamissbrauchs begründet ist. Mit der geplanten Datei profiliert sich Deutschland als Kontroll- und Abschottungsstaat. Die Visadatei ist ein Ärgernis und eine Gefahr für all diejenigen, die den wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Austausch insbesondere auch mit entwicklungsbedürftigen Ländern anstreben.“ Nach Ansicht von Weichert zielt die Datei vor allem gegen diejenigen, die weltoffen und ehrlich sind: „Menschenhändler und Terroristen arbeiten mit gefälschten Identitäten und Strohmännern, denen mit der geplanten Datei nicht begegnet werden kann. Der Entwurf, der eine Misstrauenserklärung gegenüber allen international engagierten Menschen darstellt, muss zurückgezogen werden und durch einen Vorschlag ersetzt werden, der sich auf das konkrete Problem des Visamissbrauchs konzentriert.“
Die ausführliche Stellungnahme des ULD finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/visa/20090220-visa-warndatei.html
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24. Februar 2009
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Bescheide vom 16. April 2007, 02. Juni 2007 und 02. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2007 verurteilt, der Klägerin Leistungen für Mai bis Juli 2007 ohne Kürzung um monatlich 104,00 Euro zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen eine Absenkung ihres Arbeitslosengeldes 2 nach § 31 Abs. 1 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II).
Während des Leistungsbezuges der Klägerin erließ die Beklagte mit Bescheid vom 06. Februar 2007 einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt. In dem Bescheid heißt es, die Klägerin erhalte als Leistungen das Angebot zur Teilnahme am Projektunternehmen Wiedereinstieg durch Jugend in Arbeit. Sie sei verpflichtet, am Projektunternehmen teilzunehmen. Ferner findet sich in dem Bescheid ein Abschnitt von nahezu einer Seite mit der Überschrift Rechtsfolgenbelehrung. In diesem Abschnitt werden zahlreiche Verpflichtungen von Leistungsbeziehern nach SGB II und alle denkbaren Sanktionsmöglichkeiten der Beklagten abgehandelt. Den Rest des Beitrags lesen »
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Hartz IV, SG, LSG, BSG, Urteile | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Dumpinglöhne, Grundsicherung, Hartz IV, Lohndumping, S 31 AS 317/07, Sozialgericht Dortmund |
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24. Februar 2009
Nachtrag: **** Urteil hier: S 31 AS 317/07 ****
Hartz IV: Keine Leistungskürzung bei Verweigerung von 4,50 Euro-Job
Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten, darf die Grundsicherungsbehörde das Arbeitslosengeld II nicht kürzen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto arbeiten sollte. Als die arbeitslose Frau die Arbeit ablehnte, senkte die ARGE Bochum die SGB II-Leistungen für drei Monate um 30 % ab (mtl. Kürzungsbetrag: 104,- Euro).
Auf die Klage der Arbeitslosen hob das Sozialgericht Dortmund die Leistungskürzung auf. Es entschied, dass ein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro unzumutbar sei. Solche Stundenlöhne seien sittenwidriger Lohnwucher. Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.02.2009, Az.: S 31 AS 317/07
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24. Februar 2009
DGB: Ist Philipp Mißfelder ein Volksverhetzer und damit ein Fall für den Staatsanwalt?
Nicht nur die CDU muss sich aber noch eine andere Frage stellen: Erfüllen derartige bornierte und arrogante Äußerungen eines Nachwuchspolitikers möglicherweise den Tatbestand der Volksverhetzung im Strafgesetzbuch, wo es in Paragraph 130, Absatz 1.2 heißt: “ Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören… die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Dann allerdings wäre Herr Mißfelder ein Fall für den Staatsanwalt.
Bin kein Jurist, aber für mich ist Philipp Mißfelder ein Volksverhetzer. Warum der DGB die Deutsche Kinderhilfe in diesem Fall nicht erwähnt ist mir ein Rätsel. Die haben Volksverhetzung zur Grundlage ihres Geschäftsmodell gemacht.
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Deutschland | Mit Tag(s) versehen: CDU, DGB, Philipp Mißfelder, Staatsanwalt, Volksverhetzer |
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24. Februar 2009
Dieses Urteil öffnet Tür und Tor durch vorgeschobene und inzinierte Kleinigkeiten umbequeme Mitarbeiter los zu werden.Ob die Richter/innen irgendwann mal anfangen Nachzudenken was sie mit solchen Urteilen verursachen?
Landesarbeitsgericht: Kündigung der Kassiererin wegen Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil war rechtens
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat heute das Urteil im Kündigungsrechtsstreit einer vom Arbeitgeber fristlos gekündigten Kassiererin verkündet und die Kündigung, wie schon das Arbeitsgericht in erster Instanz, auch in zweiter Instanz als rechtmäßig bezeich-net.
Die seit 1977 als Kassiererin beschäftigte Klägerin habe 2 ihr nicht gehörende Leergutbons im Werte von 0,48 und 0,82 Cents unrechtmäßig aus dem Kassenbüro entnommen und für sich selbst eingelöst. Dies stehe zur Überzeugung des Berufungsgerichts anhand der von der Klägerin selbst eingeräumten Umstände, anhand der weiteren unstreitigen Umstände wie des Kassenjournals und anhand der Zeugenaussagen fest. Die die Klägerin belastenden Zeugenaussagen hat das Gericht als glaubhaft eingestuft. Den Rest des Beitrags lesen »
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Arbeitsgerichte, Deutschland, Urteile | Mit Tag(s) versehen: Arbeitsgericht, Arbeitsrecht, Az.: 7 Sa 2017/08, Emmely, Kündigung, Landesarbeitsgericht Berlin, Tengelmann |
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