26. Februar 2009
Ach Herr Thierse, ihren Kommentar zum Emmely«-Urteil stimme ich voll zu.
Aber wer hat denn dazu beigetragen, dass Arbeitnehmer heute so unwürdig asozial durch die Gerichte behandelt werden. Ihre Partei, die SPD. Bitte mal an die eigene Nase fassen und darüber nachdenken wie sie und ihre Partei den Diebstahl an allen Menschen in Deutschland durch ihre Politik vorangetrieben haben.
Also unglaubwürdiger und verlogener geht es nimmer Herr Thierse.
Hier mit spreche ich der SPD und Herrn Thierse eine Verdachtskündigung aus !
Heute in der Jungen Welt: Aufreger des Tages: Emmely«-Urteil
Wer hindert Herrn Thierse, der nun fast zwanzig Jahre im Deutschen Bundestag sitzt, und seine SPD daran, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem das aus dem 19. Jahrhundert stammende Mittel der »Verdachtskündigung« ein für allemal aus dem deutschen Arbeitsrecht getilgt wird?
Was mich am meisten ärgert und wundert das die Diebstahlopfer der SPD in allen Foren und Beiträgen schreiben: „Wer stiehlt muss fliegen“. Wie konsequent. Warum wählt ihr dann noch die SPD?
Für mich ist klar, Emmely hat NICHT gestohlen, sondern Tengelmann will eine unbequeme Mitarbeiterin loswerden.
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Deutschland, SPD | Mit Tag(s) versehen: Arbeitsgericht, Arbeitsrecht, aSPD, Az.: 7 Sa 2017/08, Emmely, Kündigung, Landesarbeitsgericht Berlin, SPD, Tengelmann, Thierse |
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Verfasst von heftklammer
26. Februar 2009
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger
Die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher sind durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) zu tragen.
Das Landessozialgericht hatte über den Fall eines Schülers zu entscheiden, der im Schuljahr 2005/2006 die 9. Klasse eines Gymnasiums besuchte und gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von dem Grundsicherungsträger bezog. Für die Anschaffung der für den Unterricht notwendigen Schulbücher erhielt er nach den damals geltenden rheinland-pfälzischen Vorschriften zur Lernmittelfreiheit lediglich einen Lernmittelgutschein in Höhe von 59,00 €. Die Erstattung der nicht durch den Lernmittelgutschein gedeckten Kosten in Höhe von fast 140,00 € beantragte er bei seinem Grundsicherungsträger. Den Rest des Beitrags lesen »
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Hartz IV, SG, LSG, BSG, Urteile | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Grundsicherung, Hartz IV, Kosten für Schulbücher, Kostenübernahme, L 3 AS 76/07, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Schulbücher |
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Verfasst von heftklammer
26. Februar 2009
Heute in Dowjones: Neuberechnung Verbraucherpreise wegen Datenpanne
Eine Datenpanne beim Statistischen Bundesamt (Destatis) hat am Donnerstag dazu geführt, dass einige Statistische Landesämter ihre Berechnungen für die Entwicklung der Verbraucherpreise im Februar wiederholen mussten.
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Deutschland | Mit Tag(s) versehen: Datenpanne, Destatis, Verbraucherpreise |
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Verfasst von heftklammer