27. Februar 2009
Sehr gut! Ich drücke die Daumen !
Heute in der FAZ: Kassiererin geht vor Verfassungsgericht
Die Berliner Richter ließen in ihrem Urteil eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu. Dagegen will Hopmann Beschwerde einlegen. Er kritisierte, die Arbeitsgerichte orientierten sich ausschließlich an den Interessen des Arbeitgebers, „das heißt den Interessen des Kapitals“. Der Jurist forderte Änderungen im Kündigungsschutzrecht. Bei Bagatellvermögensschäden dürfe eine Kündigung nicht ohne vorherige Abmahnung möglich sein.
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Verfasst von heftklammer
27. Februar 2009
Bundesverfassungsgericht: - 1 BvR 2492/08 -
- Artikel 21 Nummer 1, 2, 7, 13 und 14 des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421) wird einstweilen außer Kraft gesetzt.
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Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes ist einstweilen mit der Maßgabe anzuwenden, dass zugleich die Voraussetzungen des Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes vorliegen müssen. Eine Auswertung der Übersichtsaufzeichnungen ist nur unverzüglich nach Beendigung der Versammlung zulässig. Soweit danach die Daten nicht in Bezug auf einzelne Personen zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der aufgezeichneten Versammlung oder zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer Gefahren gemäß Artikel 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes benötigt werden, müssen sie innerhalb von zwei Monaten gelöscht oder irreversibel anonymisiert werden. Soweit Artikel 9 Absatz 2 und 4 des Bayerischen Versammlungsgesetzes weitergehende Nutzungen zulässt, wird die Vorschrift einstweilen außer Kraft gesetzt.
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Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes ist einstweilen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes nur zulässig sind, wenn sie wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind.
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Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
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Der Freistaat Bayern hat den Beschwerdeführern ein Drittel der notwendigen Auslagen im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erstatten.
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Deutschland | Mit Tag(s) versehen: 1 BvR 2492/08, Bayerisches Versammlungsgesetz, Bayern, Bundesverfassungsgericht, Versammlungsgesetz |
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Verfasst von heftklammer
27. Februar 2009
Lesebefehl! Ein weiterer sehr guter Beitrag über Schaeffler!
Heute in German-Foreign-Policy: Vom Ursprung deutschen Reichtums (II)
Die Schaeffler Gruppe räumt bislang verschwiegene Kriegsgeschäfte ihrer Firmengründer im NS-Reich ein. Demnach geht der heutige Konzern nicht nur auf ein Vorgängerunternehmen zurück, das 1940 billig zu erwerben war, weil sein jüdischer Eigentümer hatte fliehen müssen. Die Maschinen, mit denen die Schaefflers nach Kriegsende ihre Unternehmertätigkeit fortführten, entstammten zudem der Rüstungsproduktion für die Wehrmacht. Während des Zweiten Weltkriegs beutete die Unternehmerfamilie schließlich auch polnische, sowjetische und französische Zwangsarbeiter aus. Dies ist einem Gutachten des Historikers Gregor Schöllgen zu entnehmen. Es bestätigt kürzlich publizierte Recherchen dieser Redaktion. Unklarheit herrscht nach wie vor über die Frage, ob Geschäftskontakte der früheren Schaeffler AG aus Katscher (heute Kietrz) zum Vernichtungslager Auschwitz bestanden. Während Schöllgen keine Belege dafür gefunden haben will, berichten polnische Historiker, nach dem Abzug der deutschen Truppen aus Katscher sei in einer dortigen „Schoeffler AG“ mit Giftgas kontaminiertes Menschenhaar sichergestellt worden. german-foreign-policy.com veröffentlicht Auszüge aus den Berichten.
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Deutschland | Mit Tag(s) versehen: deutscher Reichtum, Schaeffler |
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Verfasst von heftklammer