Wer bis heute noch an die ILO geglaubt hat, der hat heute seinen Glauben verloren. Ich bleibe dabei: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit und Ausbeutung per Gesetz.
Heute in der Jungen Welt: Der globale Blick
Als »Zwangs- oder Pflichtarbeit« definiert die 1930 beschlossene ILO-Konvention 29 »jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat«. Dies klingt wie eine Beschreibung von »Hartz IV« oder ähnlichen Programmen, die zahlreiche Staaten unter Bezeichnungen wie »workfare« oder »aktivierende Arbeitsmarktpolitik« eingeführt haben. Für die ILO ist das jedoch kein Thema. Begründung: Maßnahmen wie etwa »Ein-Euro-Jobs« würden von den Betroffenen wohl »nicht überwiegend subjektiv als Pflicht oder Zwang empfunden«, erklärte Wolfgang Heller auf jW-Nachfrage.