Bundessozialgericht erleichtert Zugang zu „Ghetto-Renten“
Nach dem im Jahr 2002 verkündeten „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) können für Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung „Ghetto-Beitragszeiten“ angerechnet werden. Dies gilt für jüdische Verfolgte, die sich zwangsweise in einem Ghetto in einem vom Deutschen Reich besetzten oder diesem eingegliederten Gebiet aufgehalten und während dieser Zeit eine aus eigenem Willensentschluss zustande gekommene Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt haben. Für eine derartige Beschäftigung gelten Beiträge als entrichtet, aus denen Renten auch ins Ausland gezahlt werden können. Der Gesetzgeber hat damit an eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1997 angeknüpft, die auch für Arbeitsleistungen in einem Ghetto zwischen (an sich) versicherungspflichtigen Beschäftigungen und nicht versicherungspflichtiger Zwangsarbeit differenziert. Den Rest des Beitrags lesen »
Verfasst von heftklammer