10. Juni 2009
Ach Münte. Hitler war auch davon überzeugt, dass es richtig war Menschen die nicht seinen „Werten“ entsprachen, per Gesetz zu enteignen und zu vernichten.
Münte ist für mich ein Tattergreis der alte Schröder Parolen nachblökt, ohne irdendeine Einsicht die einen Funken Realität beinhaltet. Viele Studien die sich mit Hartz IV beschäftigt haben sprechen eine andere Sprache als die von Münte. Hartz IV ist Ausgrenzung, Enteignung und Vernichtung von Menschen und Münte findet das toll. Ist sein gutes Recht. Spricht aber auch sehr gut für das Gedankengut der SPD.
Ich finde das sehr gut, das die SPD einen Münte hat der alles dafür tut um der SPD den Todesstoss zu geben.
Immer daran denken: Wenn ein SPD-Heini das Wort“Sozial“ in den Mund nimmt meint er “ Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Wenn es keine Arbeit mehr gibt dann müsst ihr halt hungern.
Heute in Der Westen: „Hartz IV war richtig“
Gehören zum sozialdemokratischen Bestand auch noch die Hartz-Gesetze? Oder wird das wegen des großen Ärgers revidiert?
Nein, es war richtig, was wir da gemacht haben. Der Ärger ist gekommen, als es um die Zumutbarkeit von Arbeit ging, als wir entschieden haben, dass alle, die mehr als drei Stunden arbeiten können, nicht mehr als Sozialhilfeempfänger gelten. Das hat dazu geführt, dass 700.000 zum 1. Januar 2005 eben nicht mehr Sozialhilfeempfänger waren, sondern Arbeitslose. Wenn wir das wieder ändern würden, dann wären das alles Leute, um die sich keiner mehr kümmert, die sozusagen stillgelegt wären: Stütze und Schluss. Das darf nicht zurückkehren. Das ist auch eine Frage von Würde. Die können noch was.
Immerhin gibt es keine Arbeitslosenhilfe mehr, das heißt man fällt vom Arbeitslosengeld I in die Bedürftigkeit.
Nach über einem Jahr wohlgemerkt. Das ist der andere Punkt, der viele Menschen aufregt. Aber uns ist es immerhin auch dank der Hartz-Reformen gelungen, die Zahl der Arbeitslosen von fünf Millionen auf 3,2 Millionen zu reduzieren. Und ich glaube, wenn wir die Finanzkrise überwunden haben, dann können wir an diese positive Tendenz wieder anknüpfen. Deshalb ist es so wichtig, die Arbeitsplätze, die entstanden sind, zu erhalten, etwa mit dem Kurzarbeitergeld. Die entscheidende Frage ist: Läuft es jetzt auf staatliche Unterstützung für sehr viele hinaus? Oder versuchen wir mit den Instrumenten, die wir haben, die Menschen in Beschäftigung zu halten? Ich bin für die zweite Lösung. Die einzige Partei, die dagegen kämpft, ist die Linke. Sie versucht nicht Arbeitsplätze zu erhalten, sondern will immer nur mehr Geld für die Sozialsysteme. Aber genau das ist nicht sozial.
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Verfasst von heftklammer
10. Juni 2009
Hier gibt es Fotos von der Verschönerungsaktion
und hier eine Erklärung zu den Anschlägen auf die Jobcenter
Der Anfang ist gemacht und ich hoffe das noch mehr kommt. In ehemaligen Argezeiten-Forum hatte ein Admin immer einen schönen Spruch unter seinem Profil. „Gewalt ist keine Lösung, keine Gewalt aber auch nicht“.
Heute eine PM der Polizei Berlin: Jobcenter beschädigt (via FeFe)
Unbekannte beschädigten in den frühen Morgenstunden mehrere Jobcenter in Berlin.
Zunächst bewarfen rund zwölf Vermummte gegen 2 Uhr 40 Steine und Farbeier gegen die Fassade des Jobcenters in der Müllerstraße in Wedding. Die Gruppe flüchtete in Richtung Gerichtstraße. Mehrere Fensterscheiben gingen zu Bruch und wurden durch die Farbeier beschmutzt.
Gegen 4 Uhr 20 griffen rund acht Maskierte das Jobcenter in der Sonnenallee in Neukölln an. Durch Steine und mit Farbe gefüllte Flaschen wurden auch hier Fenster und Fassade beschädigt. Die Täter flüchteten mit Fahrrädern in Richtung Baumschulenweg.
Eine Mitarbeiterin eines Reinigungsdienstes stellte gegen 4 Uhr 30 in der Gottlieb-Dunkel-Straße in Tempelhof fest, dass Unbekannte die Glasfront des dort befindlichen Jobcenters mit Steinen eingeworfen hatten.
Bereits gestern Nachmittag hatten Unbekannte mehrere Fensterscheiben eines im Umbau befindlichen Wohnhausesin Friedrichshain mit Steinen eingeworfen. Hierbei gingen die Scheiben im Erd- und ersten Geschoss des Gebäudes in der Rigaer Straße zu Bruch.
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Verfasst von heftklammer
10. Juni 2009
Ein kleine Meldung am Rande: In NRW befinden sich in 122 Schulgebäuden Schießstände für Sportschützen
Da bin ich aber beruhigt. Dachte schon die würden die tödlichen PC ‘ s und Spielkonsolen in den Schulen zählen.Also liebe Schüler in NRW: Wenn ihr “spielen“ wollt, dann ab auf die Schießstände neben eurer Schule , die sind so ungefährlich. Hände Weg von den PC und Spielekonsolen, dat gibt nur Ärger und ihr steht mit einem Bein im Knast.
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Verfasst von heftklammer
10. Juni 2009
Ein Hartz IV-Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen
Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der er tatsächlich zur Auszahlung an das Kind gelangt. Unerheblich ist, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart worden ist. Die 1987 geborene Klägerin beantragte gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem Bruder bei dem für sie zuständigen Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II. Aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung war ihr von der Familie getrennt lebender Vater verpflichtet, ihr monatlichen Unterhalt in Höhe von 381,00 € zu erbringen. Tatsächlich zahlte er nur 125,00 € monatlich, da er gegen den Unterhaltsanspruch mit einem Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen in Höhe von 256,00 € monatlich aufrechnete. Der Träger der Grundsicherung stellte sich auf den Standpunkt, der Lebensunterhalt der Klägerin sei aufgrund der Unterhaltszahlungen des Vaters sowie das ebenfalls bezogenen Kindergeldes gedeckt. Dabei sei der gesamte Unterhaltsanspruch zugrunde zu legen. Die von dem Vater der Klägerin erklärte Aufrechnung könne nicht zu ihren Gunsten berücksichtigt werden. Das Landessozialgericht hat demgegenüber entschieden, dass der Klägerin Leistungen zu gewähren sind. Unterhaltsteile, gegen die der Unterhaltsgläubiger aufrechnet und die er daher nicht auszahlt, können nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen als Einkommen angerechnet werden, da sie diesem nicht als bereite Mittel zur Verfügung stehen. Unerheblich ist, dass die Aufrechnung zivilrechtlich betrachtet unwirksam ist, da gegen eine nicht pfändbare Forderung wie dem Unterhaltsanspruch nicht aufgerechnet werden kann. Denn anderenfalls würde der Zweck des Arbeitslosengeldes II – die Sicherung des lebensnotwendigen Bedarfs der Hilfebedürftigen – verfehlt. Der Grundsicherungsträger sei in solchen Fällen auch nicht schutzlos, da der Unterhaltsanspruch regelmäßig auf ihn übergeht und von ihm gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden kann (Urteil vom 23.04.2009 – L 5 AS 81/07).
PM LSG Rheinland Pfalz: L 5 AS 81/07
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Hartz IV, SG, LSG, BSG, Urteile | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Anrechnung, Einkommen, Hartz IV, L 5 AS 81/07, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, LSG, LSG Rheinland-Pfalz, Unterhalt |
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