1-Euro-Jobs: Billige Arbeitskräfte in der Sackgasse

13. Juni 2009

Hey ihr Leute von der Telepolis, danke für die lahme Headline: Die von euch sogenannten „billigen Arbeitskräfte“, sind schon vor der Zwangsarbeit in der Sackgasse. Sie wurden von ihren Firmen in die Arbeitslosigkeit entlassen.
Arbeitslos in Deutschland zu sein bedeutet in diesem modernen Jahrhundert: Hunger, Armut, Ausgrenzung, Ausbeutung, mediale Hetze, Sklavenarbeit, Zwangsarbeit und Sackgassen ohne Ende.
Wer sich dagegen wehrt ist in einer Sackgasse und wer sich dem Vernichtungssystem Hartz IV fügt auch.
Ich stelle mir gerade vor was besser bei einem Bewerbungsgespräch ankommt. 28 Klagen beim SG, LSG oder BSG?. Oder zehn 1€ Jobs?
Meiner Erfahrung nach keiner dieser Arbeitslosigkeitserfahrungen.
Es gibt auch sehr viele Arbeitslose die kein Geld mehr vom Ausbeutungs- und Zwangsarbeitstaat Deutschland bekommen, weil sie Ehepartner haben oder in WGs leben obwohl sie jahrelang Tausende von Euros in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

In Telepolis: Billige Arbeitskräfte in der Sackgasse

Verdrängung regulärer Arbeitsplätze

Umstritten ist nach wie vor die Frage, inwieweit 1-Euro-Jobs reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen und damit kontraproduktive Effekte auf dem Arbeitsmarkt entfalten. Dabei kann die gesetzliche Vorgabe kaum missverstanden werden. Alle auszuführenden Arbeiten müssen demnach „zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral“ sein.

Die aktuelle Untersuchung des DGB deutet allerdings darauf hin, dass die Spielräume, die der staatlich geförderte Billiglohnsektor den Trägern bietet, in großem Umfang genutzt werden. 68 Prozent aller Teilnehmer an den 1-Euro-Jobs konnten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen, fast jede(r) Zweite gab an, während der Maßnahmen die gleichen Tätigkeiten ausgeführt zu haben wie festangestellte Mitarbeiter.

Demnach könnte zumindest ein Viertel der 1-Euro-Jobs einer regulären Beschäftigung entsprechen, also eine Tätigkeit sein, für die eine Berufsausbildung notwendig ist, die von einem Teilnehmenden mit Berufsausbildung gemacht wurde, der das Gleiche gemacht hat, wie Festangestellte.
DGB: Praxis und neue Entwicklung bei 1-Euro-Jobs

Der DGB vermutet darüber hinaus, dass die Träger 1-Euro-Jobs vor allem in Ostdeutschland gezielt als „Marktersatzmaßnahme für vermeintlich oder auch tatsächlich fehlende andere Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten“ einsetzen. Tatsächlich übersteigt der Anteil bei den 1-Euro-Jobs (42 Prozent) hier deutlich den Anteil an der Arbeitslosigkeit (33 Prozent).


Stoppschild Uschi möchte im nächsten Kabinett gern Gesundheitsministerin werden

13. Juni 2009

Ach du Scheiße! Versager und Laien kommen in der Politik überall hin.
Die Von der LAiEN wird dann Stoppschilder gegen Aids, Krebs, Seuchen, Depressionen und Schnupfen aufstellen. Fertig ist die Laube! Wer dann noch Krankheiten hat, wird laut Politik selber schuld sein und hat die Stoppschilder nicht gesehen.
Es wird bald keine Behandlungen mehr für Krankheiten geben und die Krankenversicherungen werden die Zahlungen für Krankheiten verweigern für die es LAIEN-Stoppschilder gibt. Wir werden an Krankheiten sterben die es dann offiziell nicht mehr geben wird.

Heute in der Laien Welt: Von der Leyens Zeit der einfachen Siege ist vorbei

Von der Leyen, so heißt es, möchte im nächsten Kabinett gern Gesundheitsministerin werden. Mit ihrem Hintergrund in Public Health – von „Volksgesundheit“ spricht man ja nicht mehr so gern – sieht sie, was da für ein gesellschaftsumspannendes Feld auf sie wartet. Deshalb hat sie den letzten Kinder- und Jugendbericht so ungewöhnlich leise passieren lassen. In ihm, so heißt es im Ministerium, sei lauter politischer Sprengstoff versteckt. Noch ist das Gesundheitsministerium in SPD-Hand. Aber vielleicht nicht mehr lange.


Hartz IV: Das ist der ALG II-Anspruch ab 1.7.2009

13. Juni 2009

In Erwerbslos.de: Hartz IV: Das ist der ALG II-Anspruch ab 1.7.2009

Der Arbeitslosengeld II Regelsatz wird zum ersten Juli 2009 leicht angehoben
Der Arbeitslosengeld II (ALG II)- Regelsatz wird zum ersten Juli 2009 im Zuge der
Rentenanpassung leicht angehoben. Damit verändern sich auch leicht die einzelnen
Beträge, auf die Sie beim ALG II Anspruch haben. Je nachdem in welcher Lebenssituation
Sie sich befinden, gelten die angegebenen Hartz IV-Beträge. Zudem ändern sich auch die
Beträge für den Mehrbedarf, sofern Sie darauf einen Anspruch haben.

-Regelleistungen-

Alleinstehender ALG II Berechtigter (Eckregelsatz)
359 Euro Regelsatz 100 %, § 20 Abs. 2 SGB II

Zusammen lebend oder verheiratet mit Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
323 Euro für volljährige Partner 90 % § 20 Abs. 3 SGB II

Kinderregelsatz von 0 bis 5 Jahre
215 Euro, 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II

Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahre
251 Euro, 70 %, § 74 SGB II

Regelsatz für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern und Regelsatz ohne Zustimmung
ausgezogen (U25 Regelung)

287 Euro, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20, 80 % Abs. 2a SGB II

Mehrbedarf für Schwangere Mütter ab Beginn der 13. Woche Schwangerschaftswoche
61 Euro bei 17 Prozent, § 21 Abs. 2 SGB II
(Anmerk. Entsprechend der maßgeblichen ALG II-Regelleistung, hier Eckregelsatz von 100
Prozent)

Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 u. 3 Kindern
unter 16 Jahren

129 Euro, 36 Prozent, § 21 Abs. 3 Nr.1 SGB II

Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
43 Euro pro Kind 12 % max. 60 %, § 21 Abs. 3 Nr.2 SGB II

Mehrbedarf für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis
mit Merkzeichen G

61 Euro, 17 Prozent, § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II

Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten

126 Euro, 35 %, § 21 Abs. 4 SGB II

Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Zwischen 25,56 und 61,36 Euro, § 21 Abs. 5 SGB II