Hartz IV: Das ist der ALG II-Anspruch ab 1.7.2009

In Erwerbslos.de: Hartz IV: Das ist der ALG II-Anspruch ab 1.7.2009

Der Arbeitslosengeld II Regelsatz wird zum ersten Juli 2009 leicht angehoben
Der Arbeitslosengeld II (ALG II)- Regelsatz wird zum ersten Juli 2009 im Zuge der
Rentenanpassung leicht angehoben. Damit verändern sich auch leicht die einzelnen
Beträge, auf die Sie beim ALG II Anspruch haben. Je nachdem in welcher Lebenssituation
Sie sich befinden, gelten die angegebenen Hartz IV-Beträge. Zudem ändern sich auch die
Beträge für den Mehrbedarf, sofern Sie darauf einen Anspruch haben.

-Regelleistungen-

Alleinstehender ALG II Berechtigter (Eckregelsatz)
359 Euro Regelsatz 100 %, § 20 Abs. 2 SGB II

Zusammen lebend oder verheiratet mit Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
323 Euro für volljährige Partner 90 % § 20 Abs. 3 SGB II

Kinderregelsatz von 0 bis 5 Jahre
215 Euro, 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II

Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahre
251 Euro, 70 %, § 74 SGB II

Regelsatz für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern und Regelsatz ohne Zustimmung
ausgezogen (U25 Regelung)

287 Euro, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20, 80 % Abs. 2a SGB II

Mehrbedarf für Schwangere Mütter ab Beginn der 13. Woche Schwangerschaftswoche
61 Euro bei 17 Prozent, § 21 Abs. 2 SGB II
(Anmerk. Entsprechend der maßgeblichen ALG II-Regelleistung, hier Eckregelsatz von 100
Prozent)

Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 u. 3 Kindern
unter 16 Jahren

129 Euro, 36 Prozent, § 21 Abs. 3 Nr.1 SGB II

Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
43 Euro pro Kind 12 % max. 60 %, § 21 Abs. 3 Nr.2 SGB II

Mehrbedarf für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis
mit Merkzeichen G

61 Euro, 17 Prozent, § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II

Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten

126 Euro, 35 %, § 21 Abs. 4 SGB II

Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Zwischen 25,56 und 61,36 Euro, § 21 Abs. 5 SGB II