Netzsperren bringen keinen vor Gericht

18. Juni 2009

Netter Artikel in der Zeit zum Thema Netzsperren.

Heute in der Zeit: Netzsperren bringen keinen vor Gericht

Welche Missverständnisse bei der Debatte um Netzsperren drohen, ist an einer Überschrift zu erkennen, die der Tagesspiegel am heutigen Donnerstag veröffentlichte: „Gesetz gegen Kinderpornos kommt“, heißt es zu der Tatsache, dass der Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ verabschieden wird.

Das aber ist kein „Gesetz gegen Kinderpornos“. Nicht einmal um die „Bekämpfung“ geht es darin, wie bereits der erste Artikel eingesteht, sondern nur um die „Erschwerung des Abrufs“. Das Ziel ist nicht, Kinder vor Vergewaltigung zu schützen.


Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

18. Juni 2009

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe wurde ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein vernünftiger Ratsuchender ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt hätte; es sei der Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung bedürfe.
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