23. Juni 2009
Nur mal so zur Info: Tauss beschreibt seine ehemalige Arschlochpartei
In Abgeordnetenwatch: ich versuche mal eine Erklaerung:
Diese Mischung aus Borniertheit, Uninformiertheit, technischem Desinteresse, der guten Absicht, wenigstens „etwas“ zu tun, Angst vor der BILD- Zeitung etc. fuehrte dazu, dass man weder die Expertenmeinungen noch die Meinungen von 134.000 Petentinnen und Petenten wenigstens in ihrer Mischung zur Kenntnis nahm oder nimmt. Weil es aber doch irgendwie seit ein paar Tagen komisch laeuft, gruendet man jetzt mit Brigitte Zypries wenigstens nachtraeglich noch einen Arbeitskreis.
Ein Kollege hat mir jetzt tatsaechlich geschrieben, er verstehe mich ueberhaupt nicht, wegen „dem bisschen Freiheit“ im Internet die SPD verlassen zu koennen. Dieses Zitat belegt, wie weit die handelnde gesetzgeberische Generation tatsaechlich vom Problem weg ist und keinerlei Sensibilitaet dafuer entwickelt hat, was der systematische technische Aufbau von Zensurinfrastruktur fuer einen freien Staat tatsaechlich bedeuten kann oder bedeutet.
Auch in Heise: Tauss: Viele Abgeordnete können sich unter „Internet“ weniger vorstellen als unter einer Kuh
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Deutschland, SPD | Mit Tag(s) versehen: 389, 389 Stopp-Vollpfosten, Internetzensur, Jörg Tauss, Netzsperren, Petition, SPD, Tauss, von der Laien, Von der Leyen, Web-Sperren, Zensur |
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23. Juni 2009
Bundesarbeitsgericht: Abmahnung wegen Weigerung, an einem Personalgespräch teilzunehmen
Nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz bereits festgelegt sind; außerdem können Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erfolgen. Das Weisungsrecht beinhaltet dagegen nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll.
Im heute entschiedenen Fall strebte die Beklagte (eine Einrichtung der Altenpflege) wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine Verminderung des 13. Gehalts ihrer Mitarbeiter an. Zu diesem Zweck fand am 1. November 2006 ein Gespräch mit einer Gruppe von Arbeitnehmerinnen statt, zu der auch die Klägerin (Altenpflegerin) gehörte. Die Arbeitnehmerinnen waren mit der Vertragsänderung nicht einverstanden. Daraufhin lud die Beklagte die Klägerin – ebenso wie andere Mitarbeiterinnen – zu einem Einzelgespräch für den 13. November 2006. Ziel des Gesprächs war es wiederum, die Klägerin zum Einverständnis mit der Verminderung des 13. Gehalts zu bewegen. Die Klägerin erschien, wie erbeten, im Büro des Personalleiters, erklärte jedoch, nur zu einem gemeinsamen Gespräch unter Einbeziehung der übrigen Mitarbeiterinnen bereit zu sein. Ein solches gemeinsames Gespräch lehnte die Beklagte ihrerseits ab und erteilte der Klägerin eine Abmahnung. Die Klägerin habe ihre Arbeitsleistung (in Form eines Personalgesprächs) verweigert.
Die von der Klägerin erhobene Klage auf Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte hatte – wie schon beim Landesarbeitsgericht – vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Klägerin war zur Teilnahme an dem Personalgespräch vom 13. November 2006 nicht verpflichtet. Die Weisung, an dem Gespräch teilzunehmen, betraf keinen der von § 106 GewO abgedeckten Bereiche. Sie betraf weder die Arbeitsleistung noch Ordnung oder Verhalten im Betrieb, sondern ausschließlich eine von der Beklagten gewünschte Änderung des Arbeitsvertrags.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Juni 2009 – 2 AZR 606/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 3. Juni 2008 – 3 Sa 1041/07 -
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23. Juni 2009
Petition: Bürgerliches Recht – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vom 19.05.2009
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen….dass das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit. mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird.
Begründung
Das Ziel dieser Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn geistiges Gut ist schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-Mitglieder und Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu ihrem Recht kommen.
Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.
Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.
Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.
All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur.
Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.
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23. Juni 2009
BGH: Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de)
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird. Zugang zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-mail-Adresse. An die E-mail-Adresse wird ein Passwort versandt, das den Zugang zu dem Portal eröffnet. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa „cool und witzig“, „beliebt“, „motiviert“, „menschlich“, „gelassen“ und „guter Unterricht“. Ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist nicht möglich. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die Nutzer können außerdem auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten Lehrer einstellen. Die Klägerin, deren Name und Funktion auch der Homepage der Schule, an der sie unterrichtet, entnommen werden kann, erhielt für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Ihr zugeschriebene Zitate wurden bisher nicht eingestellt. Mit der Klage verfolgt die Klägerin einen Anspruch auf Löschung bzw. Unterlassung der Veröffentlichung ihres Namens, des Namens der Schule, der unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung und der Zitat- und Zeugnisseite auf der Homepage www.spickmich.de. Sie blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Den Rest des Beitrags lesen »
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BGH, Deutschland, Urteile | Mit Tag(s) versehen: BGH, Bundesgerichtshof, Lehrerbewertung, spickmich, VI ZR 196/08, www.spickmich.de |
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23. Juni 2009
Kommt mir langsam so vor, dass Hamburgs Gerichte in den Diensten der Contentmafia stehen und dementsprechend auch urteilen.
Heute im blassen Spiegel: Landgericht verbietet Rapidshare Datentausch für 5000 Songs
Das Landgericht Hamburg untersagt dem Tauschbörsen-Dienst Rapidshare, rund 5000 Titel im Internet zugänglich zu machen. Zuvor hatte der Musikrechte-Verwerter Gema gegen die Nutzung von Musiktiteln auf der Plattform geklagt.
Das Urteil könnte eine deutliche Signalwirkung haben. Bisher argumentierten die Betreiber der Sharehoster, nicht für die auf ihrer Plattform getauschten Daten verantwortlich zu sein. Das Gericht stellte nun aber fest, dass ein Tauschdienst wirksame Maßnahmen ergreifen muss, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
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Deutschland, Urteile | Mit Tag(s) versehen: Contentmafia, GEMA, Hamburg, Landgericht Hamburg, Rapidshare |
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23. Juni 2009
Wer trägt heute denn noch Louis Vuitton? Diese Taschen sind eh nur was für gut Betuchte die so hirnlos sind, dass sie es nicht merken, dass sie viel Geld bezahlen um kostenlos Werbung für völlig schreckliche Taschen zu machen. Aber wie es scheint, geht es Louis Vuitton zurzeit wohl finanziell sehr schlecht, sonst würden die nicht so einen Aufriss machen.
Heute in 20min.ch: Louis Vuitton vs. Rotes Kreuz: Luxushersteller klagt gegen Arme-Leute-Laden
Der Luxuswarenhersteller Louis Vuitton fordert vom DRK-Kreisverband Marburg 2600 Euro, weil dieser in seinem Secondhand-Laden ein Markenplagiat für drei Euro verkauft hat.
Weil das Rote Kreuz eine nachgemachte Louis-Vuitton-Tasche für drei Euro in seinem Secondhand-Laden verkaufte, wird es von der Nobelfirma verklagt. Der Laden für sozial Schwache muss nun vermutlich schliessen.
Nachtrag*******************
In der Süddeutschen: Vuitton? Noch nie gehört!
Ein Testkäufer entdeckt in einem Secondhandladen des DRK eine gefälschte Handtasche, die Hilfsorganisation soll zahlen. Doch nun knickt Louis Vuitton ein.
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Deutschland, Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG II, DRK-Kreisverband Marburg, Hartz IV, Louis Vuitton, Marburg, Rotes Kreuz |
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23. Juni 2009
Wie hirnlos die Argen arbeiten und den Nazi-Schwachsinn fördern, kann jeder hier lesen.
Heute in der Westen: Arge förderte offenbar Ich-AG eines Neonazis
Über drei Jahre hat ein bekannter Neonazi in Dortmund offenbar Fördermittel für die Gründung einer „Ich-AG” bekommen. Dennis G. hat so erfolgreich ein Internet-Unternehmen an den Start gebracht: Er soll dort rechtsextremes Propagandamaterial und Waffen verkauft haben.
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Deutschland, Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: Arbeitsfetish, Arge, Dortmund, Ich-AG, Nazi, Nazis |
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23. Juni 2009
DGB: Rente mit 67 muss vom Tisch
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die rasche Absetzung der Rente mit 67. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Montag in Berlin, die Rente mit 67 müsse spätestens im nächsten Jahr vom Tisch.
Die Bundesregierung ist ab 2010 gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Rente mit 67 politisch vertretbar ist. „Wenn sich die Politik an ihre eigenen Gesetze hält, gibt es angesichts der Krise keine Alternative zur Absetzung der Rente mit 67“, so Buntenbach.
Es sei nicht vermittelbar, wenn die Politik bei dem schon heute absehbaren deutlichen Anstieg der Massenarbeitslosigkeit an der Verlängerung der Lebensarbeitszeit festhalten würde. Schon heute haben die meisten Beschäftigten kaum eine Chance, überhaupt bis 65 zu arbeiten.
Buntenbach betonte, die Rente mit 67 sei falsch und ungerecht, weil sie in der Regel zu weiteren Rentenkürzungen führe. „Gerade für die heute Jungen, deren Renten bereits um bis zu 25 Prozent gekürzt werden und die zunehmend in unsichere Billig-Jobs gedrängt werden, wären zusätzliche Abschläge durch die Rente mit 67 nicht verkraftbar“.
und Linksfraktion: LINKE beantragt Aus für Rente ab 67
Im Bundestag wird es eine erneute Abstimmung über die Rente ab 67 geben. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wird das Parlament in der kommenden Sitzungswoche über das Aus für die vor zwei Jahren beschlossene schrittweise Anhebung des Rentenalters entscheiden. „Die Abstimmung wird ein Glaubwürdigkeitstest für die SPD“, so der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Klaus Ernst. „Es reicht nicht, immer nur Ankündigungen zu machen. Die Rente ab 67 muss fallen. Das ist in der Wirtschaftskrise eine Frage der Vernunft.“ Ernst weiter:
„Die Rente ab 67 führt zu mehr Altersarmut. Schon jetzt steigt die Zahl der älteren Arbeitslosen dramatisch an. Bei den über 55-Jährigen hat sie seit Mai 2008 um mehr als 17 Prozent zugenommen. Das bedeutet mehr Frühverrentungen, höhere Rentenabschläge und mehr Altersarmut. Wir wollen dieses Wahnsinnsprojekt um jeden Preis stoppen. Deshalb werden wir in der nächsten Woche der SPD ein letztes Mal Gelegenheit geben, mit ihren Stimmen die Fehlentscheidung von 2007 zu korrigieren.“
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23. Juni 2009
Ein guter Artikel der Telepolis über das System der Tafeln.
In Telepolis: Es ist angerichtet: Tafeln in Deutschland!
Aus der distanzierten Beobachterposition sind zwei Dinge möglich: Respekt und Kritik. Aus dieser Position heraus stellen sich folgende Fragen: Welche Rolle spielen Tafeln in diesem Land? Worin besteht der Sinn – und vorsichtig gefragt: der „Unsinn“ von Tafeln? Und: Helfen Tafeln wirklich? Und wenn ja, wem eigentlich? Die Strukturentwicklung der Tafeln nimmt auf diese Fragen kaum Rücksicht sondern beantwortet diese mit der Normativität des Faktischen. Wie aber sieht die Strukturentwicklung aus? Vereinfacht gesagt können gegenwärtig drei Trends erkannt werden:
- Fehlendes ersetzen statt Überflüssiges zu verteilen: Die Tafeln starteten einst mit der Idee, überflüssige aber noch verzehrfähige Lebensmittel an Menschen umzuverteilen, die diese benötigen. Auch hier ist ein Paradigmenwechsel eingetreten. Das neue Leitbild lautet oft (ausgesprochen oder unausgesprochen): Tafeln ersetzen das Fehlende. Wer aber einmal anfängt, so zu denken, der begibt sich auf dünnes Eis, denn dann fehlt prinzipiell alles. Dies führt zum nächsten Trend.
- Mehrwert-Konzepte: Die Tafeln bieten längst nicht nur Lebensmittel an, sondern auch andere Waren und gar andere Dienstleistungen. Damit schafft die Tafelbewegung einen neuen Markt, in dem Bedürftigkeit die Funktion von Kundenbindung hat. Es verwundert kaum, dass die Angebote dieses Marktes dann auch nachgefragt werden und in der Folge immer wieder auf’s Neue bedient werden: Dies habe ich an anderer Stelle mit „Erwartungsspiralen“ bezeichnet.
- Verstetigung statt Bekämpfung der Armut: Es gibt keinen positiven Zusammenhang zwischen der Existenz von Tafeln und Armut in diesem Land. Armut entsteht vor und neben allen Tafeln, egal nach welchem Prinzip diese arbeiten. Tafeln verhindern keine Armut. Tafeln werden aber zunehmend Teil der Hilfsindustrie und beschäftigen sich zunehmend mit sich selbst. Und damit verstetigen sie den status quo der Armut. Tafeln dürfen aber nicht nur zur „Heimat der Helfer“ und zum „Umschlagplatz für Hoffnungen“ der Kunden werden. Helfen darf nicht zum Selbstzweck verkommen. Es geht um Wachsamkeit für das eigentlich Problem: Armut als Skandal in einem der reichsten Länder der Welt.
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Deutschland, Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Armut, Deutschland, Hartz IV, Hunger, Tafel, Tafeln |
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