25. Juni 2009
Daumen drücken und hoffen das, dass BAG die Revision zulässt!
In ND: Wem nützt das Arbeitsrecht?
Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die Kündigung im Februar 2009 für rechtens befunden und keine Revision des Urteils beim BAG zugelassen. Dagegen legte Emmely Beschwerde ein. Am 28. Juli entscheiden die Erfurter Richter, ob sie den Weg für die Revision frei machen.
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25. Juni 2009
Ein Nachtrag zum GEMA-Urteil
BHG und EugH, grübel! Pralle ist das nicht . Wollen wir hoffen das, dass was positives wird.
Heute in Futurezone: GEMA-Urteil: Rapidshare geht in Berufung
Das Ziel des Webhosting-Dienstes ist, langfristig ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung über Tonbänder, bei der der BGH die Prüfpflichten sowohl für Diensteanbieter als auch für Nutzer zumutbar mache.
Der Webhosting-Anbieter kritisierte außerdem, dass die GEMA zwar eine Software vorgestellt habe, mit der die Weitergabe von Musik ihren Angaben zufolge leicht kontrolliert werden könne, diese aber dem Unternehmen nicht zur Prüfung zur Verfügung gestellt habe.
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25. Juni 2009
Heute in Telepolis: Union will Bankenrettung angeblich mit Massenobdachlosigkeit finanzieren
Neben erheblichen Kürzungen bei den Mieterstattungen für Hartz-IV-Empfänger wird auch über eine Fast-Verdreifachung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nachgedacht
und in Linksfraktion: CDU/CSU wollen die Ärmsten die Zeche zahlen lassen
Zu den von der CDU/CSU geplanten Mehrwertsteuererhöhungen und Hartz IV-Kürzungen erklärt der Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Oskar Lafontaine:
„CDU/CSU lassen die Katze aus dem Sack: Die Ärmsten sollen die Zeche der Krise zahlen. Für den hunderte Milliarden schweren Bankenrettungsschirm sollen jetzt die Bürgerinnen und Bürger aufkommen, die am wenigsten in der Tasche haben. Hartz IV-Empfängern droht eine Mietkostenpauschale und der niedrige Mehrwertsteuersatz soll von derzeit 7 auf 19 Prozent erhöht werden. Das macht vor allem Lebensmittel teurer. Menschen mit niedrigen Einkommen müssen einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben.
Diese Steuerungerechtigkeit ist gleichzeitig ein Schlag gegen die ohnehin am Boden liegende Binnenkonjunktur, denn die Kaufkraft der Bevölkerung wird weiter eingeschränkt. Anstatt die Vermögenden und sehr hohen Einkommen zu besteuern, die die Spekulation auf den Finanzmärkten und die jetzige Finanz- und Wirtschaftskrise erst möglich gemacht haben, wollen CDU/CSU weiter von unten nach oben umverteilen.“
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25. Juni 2009
BSG: Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel
Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Berechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind ua die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 % des so ermittelten Einkommens.
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat am 25. Juni 2009 in zwei Fällen entschieden, dass der von den verheirateten Klägerinnen während ihrer jeweiligen Schwangerschaft veranlasste Wechsel der Lohnsteuerklasse bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen sei. Den Rest des Beitrags lesen »
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Deutschland, SG, LSG, BSG, Urteile | Mit Tag(s) versehen: B 10 EG 3/08 R, B 10 EG 4/08 R, BSG, Bundessozialgericht, Elterngeld, Steuerklasse, Steuerklassen, Steuerklassenwechsel |
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25. Juni 2009
BSG: Die „Praxisgebühr“ ist rechtmäßig
Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxisgebühr (§ 28 Abs 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten nicht verfassungswidrig ist.
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger begehrte die Rückzahlung von 30 Euro, die er als Praxisgebühr für das 1. – 3. Quartal 2005 hat entrichten müssen. Er hält die Praxisgebühr für grundsätzlich verfassungswidrig und beantragte bei der Beklagten schon Ende 2004, ihn von dieser frei zu stellen. Die Beklagte lehnte dies ab, weil die Voraussetzungen einer Befreiung gemäß § 62 SGB V nicht vorlägen und die Erhebung der Praxisgebühr nicht verfassungswidrig sei. Die Klage hiergegen ist in allen Instanzen erfolglos geblieben. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Praxisgebühr sieht der Senat nicht.
Die Praxisgebühr fügt sich nahtlos ein in das System der sonstigen Zuzahlungen, die von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen (zB Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel) zu entrichten sind. Zur Frage der Rechtmäßigkeit solcher Zuzahlungen haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht schon mehrfach Stellung genommen. Die Krankenkassen sind weder nach dem SGB V noch von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf vielmehr auch von finanziellen Erwägungen mitbestimmt sein. Gerade im Gesundheitswesen hat der Kostenaspekt für gesetzgeberische Entscheidungen erhebliches Gewicht. Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes grundsätzlich erlaubt, die Versicherten über den Beitrag hinaus zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins an bestimmten Kassenleistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen, jedenfalls soweit dies dem Einzelnen finanziell zugemutet werden kann und der Versicherungsschutz durch die Höhe der Zuzahlungen nicht ausgehöhlt wird. Davon kann bei einer vierteljährlichen Zuzahlung von 10 Euro für den Praxisbesuch und einer Begrenzung der Gesamtsumme aller Zuzahlungen auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (§ 62 SGB V) ‑ bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, auf nur 1 % ‑ nicht die Rede sein.
Az.: B 3 KR 3/08 R F. ./. BKK futur
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Deutschland, SG, LSG, BSG | Mit Tag(s) versehen: Arztbesuch, B 3 KR 3/08 R, BSG, Bundessozialgericht, Gleichheitsgrundsatz, Krankenkasse, Praxisgebühr |
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25. Juni 2009
Viel Erfolg.
Heute in Telepolis: „Sie können das Grundeinkommen wählen“
Ihre Wahlslogans hat sie schon: „Wir machen Demokratie“, „Sie können das Grundeinkommen wählen“ und „Grundeinkommen im Bundestag“. Anders als im Bundestag nicht vertretene Parteien, die in den meisten Bundesländern 2.000 Unterschriften für eine Kandidatur vorlegen müssen, können Direktkandidaten mit lediglich 200 Unterstützersignaturen antreten – jedoch nur in einem Wahlkreis. Im Falle von Susanne Wiest soll das Greifswald, Demmin, Ostvorpommern sein. Allerdings wollen auch in anderen Wahlbezirken Parteilose mit ähnlichen Forderungen antreten: In Berlin Mitte etwa plant Ralph Boes von der Bundesagentur für Einkommen eine Kandidatur.
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Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Bundestag, Direktkandidat, Grundeinkommen, Hartz IV, Susanne Wiest |
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25. Juni 2009
Ein netter Beitrag im Freitag zu dem SPD-Menschenvernichtungsgesetz Hartz IV.
Im Freitag: Die Hartz Gesetze – Eine Bestandsaufnahme
Keiner der genannten Herren kam auf die Idee auf der Angebotsseite des Arbeitsmarktes Veränderungen vorzunehmen, etwa durch eine Neuregelung von Arbeitszeiten und Überstunden, statt dessen war man sich einig die Nachfrage durch massiven Druck auf Arbeitslose zu erhöhen.
Dies klingt aus betriebswirtschaftlicher Sicht zunächst unlogisch: Wenn ich bei einem Produkt, hier Arbeit, die Nachfrage nicht erfüllen kann muss ich für einen größeren Warenbestand, sprich mehr Arbeitsplätze, sorgen. Hier geschah das Gegenteil: Es wurde durch Druck und Sanktionen noch mehr Nachfrage geschaffen. Aber warum?
Sehen wir uns das ganze einmal aus der Sicht der Wirtschaft an. Das Produkt welches die Wirtschaft, wenn auch im sinkenden Maße, benötigt, sind Arbeitskräfte. Auch hier gilt, wie zunächst immer, in einer freien Marktwirtschaft Angebot und Nachfrage. Eine Nachfrage nach Arbeitsplätzen war auch vor den Hartz Gesetzen im Überfluss vorhanden. Die Folge: Arbeitsplätze waren ein knappes Gut und somit für den Arbeitssuchenden teuer. Das heißt, er musste seine Arbeitskraft für einen relativ geringen Lohn zur Verfügung stellen. Mit Hartz IV wurde die Nachfrage nach Arbeitsplätzen nicht nur erhöht, dem Arbeitssuchenden wurde auferlegt, nahezu jede Arbeit zu jedem Preis ausführen zu müssen. Sein Mitspracherecht über Art, Bezahlung und Umfang der Beschäftigung wurde gleich Null gesetzt. Weder Ausbildung, Erfahrung noch bisherige Leistungsbilanzen durften eine Rolle bei der Stellensuche spielen, entscheidend war das, was die Gegenseite anbot. Wurde dies abgelehnt, drohten und drohen noch immer Existenz bedrohende Sanktionen.
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Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Arge, Hartz IV, SPD |
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25. Juni 2009
Da bin ich aber beruhig, dass es noch Menschen gibt die Rechnen können und sich nicht auf die Propaganda und den Mediensülz verlassen.
Heute in Scharf-Links: Von wegen 3,7 Millionen Arbeitslose.
Total im Mai 2009 gab es ganz offiziell registrierte 9.926.232 Arbeitslose!!! laut Statistik der Arbeitsagentur Nürnberg.
Wenn jetzt von führenden Leuten der Wirtschaft und von Bundeswirtschaftsminister von und zu Guttenberg die Behauptung aufgestellt wird, man müsse nächstes Jahr mit 4,5 bis 5 Millionen Arbeitslosen rechnen, wir wissen aber, dass es jetzt schon 10 Millionen sind.
Warum lassen sich die Deutschen von Presse, TV und Politikern so belügen?
Warum sagt man nicht endlich die Wahrheit?
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Deutschland, Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG I, ALG II, Arbeitslosenstatistik, Arbeitslosenzahlen, Arbeitslosenzahlen April 2009, BA, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Statistik |
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