Nachtrag zum GEMA-Urteil: Rapidshare geht in Berufung

Ein Nachtrag zum GEMA-Urteil

BHG und EugH, grübel! Pralle ist das nicht . Wollen wir hoffen das, dass was positives wird.

Heute in Futurezone: GEMA-Urteil: Rapidshare geht in Berufung

Das Ziel des Webhosting-Dienstes ist, langfristig ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung über Tonbänder, bei der der BGH die Prüfpflichten sowohl für Diensteanbieter als auch für Nutzer zumutbar mache.

Der Webhosting-Anbieter kritisierte außerdem, dass die GEMA zwar eine Software vorgestellt habe, mit der die Weitergabe von Musik ihren Angaben zufolge leicht kontrolliert werden könne, diese aber dem Unternehmen nicht zur Prüfung zur Verfügung gestellt habe.