One note Samba

2. Juli 2009


Tracy Chapman: Talking about a Revolution

2. Juli 2009


Gute Zusammenfassung von der Taz: Gerichtsurteile zu Hartz IV

2. Juli 2009

Hier mal eine gute Zusammenfassung von der TAZ zu den BSG-Entscheidungen von Heute.  Danke dafür. Tipp an die Taz, einfach mal die Aktenzeichen mit einfügen, dann kann man das auch besser im Net finden.

Heute in der TAZ:  Gerichtsurteile zu Hartz IV

Existenziell wurde es auch für eine Hartz-IV-Empfängerin in Wilhelmshaven. Sie war auf Drängen des Jobcenters in eine billigere Wohnung gezogen und musste daher ein Bett und einen Schrank aufgeben, die Möbelstücke konnten nicht zerlegt und transportiert werden. Dennoch lehnte das Jobcenter die Beschaffung eines neuen Bettes und Schrankes ab, weil dafür ja im Regelsatz des Arbeitslosengeldes II Anteile vorgesehen seien.


BSG: Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

2. Juli 2009

Die 1978 geborene Klägerin zu 1. ist Mutter des 1996 geborenen Klägers zu 2. und der beiden 1999 geborenen Kläger zu 3. und 4. Die Kinder leben bei ihrem Vater, dem auch das alleinige Sorgerecht für sie zuerkannt worden ist. Gemäß einer zwischen dem Vater und der Klägerin zu 1. getroffenen und durch das Familiengericht bestätigten Umgangsrechtsvereinbarung hielten sich die Kinder alle zwei Wochen von Freitag, 17.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr und weitere 14 Tage während der Sommer­ferien bei der Klägerin zu 1. auf. Der Vater der Kläger zu 2. bis 4. erhielt keine existenzsichernden Sozialleistungen und leistete den Kindern Naturalunterhalt. An ihn wurde auch das Kindergeld in Höhe von jeweils 154 Euro monatlich ausgezahlt. Die Kläger zu 2. bis 4. verfügten über kein Einkommen. Der beklagte Grundsicherungsträger hat es abgelehnt, wegen der durch die Aufenthalte der Kinder bei ihrer Mutter verursachten Kosten Grundsicherungsleistungen zu erbringen. Die Vorinstanzen haben ihn verurteilt, an die Kinder anteiliges Sozialgeld in Höhe von 6,90 Euro für jeden vollen Tag des Auf­enthalts bei der Klägerin zu 1. zu gewähren. Mit seiner Revision hat der Grundsicherungsträger geltend gemacht, dass auf einen Sozialgeldanspruch der Kläger zu 2. bis 4. während des Bestehens einer temporären Bedarfsgemeinschaft mit der Klägerin zu 1. zumindest das an den Vater gezahlte Kindergeld anteilig anzurechnen sei. Den Rest des Beitrags lesen »


BSG: Finanzierungskosten eines Eigenheims sind nur in Höhe der Kosten einer angemessenen Mietwohnung zu übernehmen

2. Juli 2009

Finanzierungskosten eines Eigenheims sind nur in Höhe der Kosten einer angemessenen Mietwohnung zu übernehmen

Die miteinander verheirateten Kläger bewohnen gemeinsam ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 97 qm, das auf einem ca 2.400 qm großen Grundstück in einem Naturschutzgebiet in Oberbayern liegt. Zum 1. April 2005 bestanden Verbindlich­keiten der Kläger gegenüber einer darlehensgebenden Bank in Höhe von 340.786,97 Euro. Daraus resultierte für den Monat Dezember 2005 eine Schuldzinsbelastung in Höhe von 1.708,71 Euro. Dazu kamen Nebenkosten (Heizung, Grundsteuer, Kamin­kehrer, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Wohngebäudeversicherung) in Höhe von 169,13 Euro.

Der 1954 geborene Kläger zu 1. bezog bis Mai 2005 Arbeitslosengeld. Danach war er bis einschließlich Dezember 2005 ohne Einkommen. Die Klägerin zu 2. ist als Beamtin tätig und wird nach Besoldungsgruppe A 12 BBesO vergütet; im Dezember 2005 erzielte sie (unter anteiliger Ein­beziehung von Einmalzahlungen) ein Einkommen in Höhe von 3.523,70 Euro brutto. Im März 2005 beantragten die Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Der beklagte Grundsicherungsträger berücksichtigte für die ersten sechs Monate nach Antragstellung die von den Klägern geltend gemachte monatliche Belastung mit Darlehenszinsen in Höhe von 1.708,71 Euro. Für den Monat Dezember 2005 lehnte er Leistungen ab. Mit ihrer Revision machen die Kläger geltend, der Beklagte und die Vorinstanzen hielten zu Unrecht die Kosten für eine vergleichbare angemessene Mietwohnung für einen geeigneten Maßstab zur Bestimmung der Unterkunftskosten von Eigenheimbewohnern; dies verstoße gegen den Gleichheitssatz und den Eigentumsschutz des Grundgesetzes.  Den Rest des Beitrags lesen »


Ein Grund nicht mit Air Berlin zu fliegen: Mehdorn geht zu Air Berlin

2. Juli 2009

Die Mitarbeiter  und Fluggäste tun mir jetzt schon leid. Die Mitarbeiter werden bald bespitzelt und die Fluggastbegleiter werden wohl so ähnlich geschult wie die von der Bahn nur die können sich nachher nicht mehr beschweren und die Entschuldigungsblumen kann man als Gewinn verbuchen.  Die Fluggäste sollten unbedingt auf die Bereifung und Achsen achten bevor sie einsteigen. Wenn dann alles wieder im alten Mehdornischen Lot  ist macht er die Biege in kassiert Millionen ab. Ich fliege, wenn ich jemals fliegen werde solange nicht mit Air Berlin, bis Mehdorn dort weg ist.

Heute in der FTD: Mehdorn geht zu Air Berlin

Der einstige Chef der Deutschen Bahn hat einen neuen Job gefunden: Er ist im Aufsichtsgremium der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft tätig – und wechselt damit ins Lager eines erbitterten Bahn-Konkurrenten.


Urteil: Keine Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig

2. Juli 2009

Tenor

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Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. September 2008 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

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Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Gründe

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A.
Die Klägerin nimmt die Beklagte – beide Parteien vertreiben sog. Quads und elektronische Geräte – auf Zahlung vorgerichtlicher Abmahnkosten in Höhe von 755,80 € in Anspruch. Die Klägerin mahnte die Beklagte, die ihre Waren u.a. auf der Internetseite *Internetadresse* anbot, mit Schreiben vom 18.01.2008 wegen unterlassener Angaben des Handelsregisters nebst zugehöriger Nummer und einer Umsatzsteueridentitätsnummer nach dem UStG oder einer Wirtschaftsidentitätsnummer nach der AO wegen Verstoßes gegen § 5 TMG und §§ 312 c BGB, 1 Info-VO ab. Auf den Ausdruck „Kontakt“ vom 18.01.2008 wird Bezug genommen. Die Klägerin berechnet hierfür ausgehend von einem Gegenstandswert von 15.000,- € Abmahnkosten in Höhe von netto 755,88 €.

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Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

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Das Landgericht hat der Klage aus § 12 I 2 UWG stattgegeben, weil die Abmahnung seiner Auffassung nach gemäß §§ 8 I, 4 Nr. 11 UWG; 312 c BGB i.V.m. §§ 5 I Nr. 4, Nr. 6 TMG berechtigt gewesen sei. Dabei liege nicht nur ein Verstoß vor, der als unerheblich im Sinne von § 3 UWG zu erachten sei. Die Regelungen des TMG mit den darin enthaltenen Informationspflichten dienten dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten. Durch die Verletzung werde der Schutz des Verbrauchers auf umfassende Information über seinen Vertragspartner unmittelbar berührt, was ein hohes Rechtsgut darstelle, wie sich auch daran zeige, dass ein Verstoß gegen die Regelung des § 5 I TMG nach § 16 II TMG eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die bußgeldbewehrt sei. Auch der Höhe nach seien die von der Klägerin geltend gemachten Abmahnkosten nicht zu beanstanden, da diese nach einem Gegenstandswert von 15.000,- € berechnet worden seien, einem Wert, der für derartige Verstöße als üblich und angemessen anzusehen sei. Den Rest des Beitrags lesen »


Die NachDenkSeiten zum Regierungsprogramm von CDU/CSU

2. Juli 2009

Wirklich lesenswert! Danke.

Nachdenkseiten: Wir sind Deutschland – Zum Regierungsprogramm von CDU/CSU

Die Union malt eine Welt, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Die Krise wäre nie gekommen, wenn man nur auf CDU und CSU gehört hätte. Alles was unter der Führung der Kanzlerin getan wurde, war erfolgreich. Für alles was schlecht läuft, sind die anderen schuld. Mehr an Schönfärberei und Selbstbeweihräucherung geht kaum. Das Programm bietet jeder Wählergruppe ein Zückerchen. Die Union setzt im Wahlkampf auf plumpen Klientelpopulismus. Hinter hohlem Pathos steht ein schlichtes Weiter-so.