6. Juli 2009
Nee Herr Lieb, das „Deutsche Volk“ ist masochistisch und ignorant und desinteressiert. Wenn die Politik und die Medien dem „deutschen Volk“ eintrichtern würden, dass die Erde eine Scheibe ist, würden die das auch glauben. Und über das manipulative ZDF hatte heute ja schon Alles Schall und Rauch geschrieben.
Heute in den NachDenkSeiten: Horst Köhler im Sommerinterview mit dem ZDF: Wahlwerbung für Schwarz-gelb
Das deutsche Volk muss in seiner überwiegenden Mehrheit entweder masochistisch, ignorant oder einfach nur noch desinteressiert sein, dass sie diesen Bundespräsidenten, der sie derart an der Nase herumführt, für den beliebtesten Politiker hält.
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Verfasst von heftklammer
6. Juli 2009
Vor ein paar Wochen war ich zum Bilder( 1, 2) machen dort. Dort war ein Ruhe die man in Hamburg sehr selten findet.
Kaltehofe muss so bleiben wie es jetzt ist. Einen Event- und Museumspark braucht Kaltehofe nicht, schon gar nicht einen riesigen Parkplatz.
Zur Online Petition.
Oder auf Papier: » Datei zum Ausdrucken (pdf)
HWO zum geplanten Landschaftspark „Wasserkunst Kaltehofe“
Dieser Plan hat einen gewaltigen Haken!
Unter dem Titel „Wasserkunst Kaltehofe“ will die Stadt auf Kaltehofe für gut 6 Mio. Euro einen 14 Hektar großen Event- und Museumspark bauen. Leider hat die Planung einen gewaltigen Haken: Um zahlungskräftiges Publikum anzukarren und ein paar zusätzliche Einkünfte zu erzielen, soll der Kaltehofe Hauptdeich für Autoverkehr geöffnet werden. Direkt an der Kaltehofe-Villa entsteht ein Parkplatz für 120 Autos und Busse. Hamburgs Wilder Osten meint:
Das muss auch anders gehen in der „Umwelthauptstadt Europas 2010“.
Bisher ist der Hauptdeich als Deichverteidigungsweg für Kfz gesperrt. An der Schranke beginnt ein friedliches und erholsames Paradies der Radfahrer, Skater und Spaziergänger. Kein Motorenlärm stört das Idyll an der Elbe, Kinder, Sportler und Hunde haben frei Bahn.
Mit der geplanten Zufahrt am Deich und dem Parkplatz würde das zerstört, was der neue Park eigentlich bewahren und erlebbar machen sollte: Die besondere Atmosphäre und der Zauber von Kaltehofe. Hier droht ein gewachsenes stadtnahes Erholungsgebiet unter die Räder der autogerechten Konsum- und Eventkultur zu kommen.
Hamburgs Wilder Osten und viele Fans von Kaltehofe protestieren gegen die Planungen zur „Wasserkunst Kaltehofe“. Wir fordern die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und Hamburg Wasser auf, sie zu revidieren.
Helfen Sie mit bei der Rettung von Kaltehofe:
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Deich Kaltehofe, Hamburg | Mit Tag(s) versehen: Autos, Hamburgs Wilder Osten, Kaltehofe, Keine Autos auf Kaltehofe, Petition, Rothenburgsort |
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Verfasst von heftklammer
6. Juli 2009
BGB § 249 Gb
Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrik-neues Ersatzfahrzeug gekauft hat.
BGH, Urteil vom 9. Juni 2009 – VI ZR 110/08 – OLG Hamburg LG Hamburg
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. Juni 2009 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Zoll, die Richterin Diederichsen, den Richter Pauge und die Richterin von Pentz
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 28. März 2008 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 13. April 2007 wird mit der Maß-gabe zurückgewiesen, dass die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen wird.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Klägerin nimmt den Beklagten, das Deutsche Büro „Grüne Karte“, auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall vom 15. Juli 2005 in Anspruch, bei dem ihr PKW BMW M 6 Coupé im linken Seitenbereich beschädigt wurde. Die Klägerin hatte den PKW als Geschäftsfahrzeug zum Preis von 97.379,30 € erworben und am Tag vor dem Unfall erstmals zum Verkehr zugelassen. Im Zeitpunkt des Unfalls wies das Fahrzeug eine Laufleistung von nicht mehr als 607 km auf. Die volle Haftung des Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit. Die Parteien streiten über die Frage, ob die Klägerin den ihr entstandenen Sachschaden auf Neuwagenbasis abrechnen kann. Der Beklagte zahlte lediglich die Kosten einer Instandsetzung, die ein vom Beklag-ten beauftragter Sachverständiger auf 5.379,38 € netto geschätzt hatte, eine Entschädigung für den merkantilen Minderwert in Höhe von 3.500 €, die Kosten des Sachverständigengutachtens in Höhe von 585,45 € sowie eine Kostenpau-schale in Höhe von 20 €, d.h. insgesamt 9.484,83 €. Den Rest des Beitrags lesen »
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6. Juli 2009
Jetzt weiß ich wofür das ZDF die GEZ-Gebühren benutzt. Zum Manipulieren und Zensieren.
Nachzulesen auf Alles Schall und Rauch: ZDF zensiert Umfrage über Internetzensur
Am Freitag den 3.7.09 führte das ZDF eine Umfrage auf ihrer Seite über die Internetzensur durch (gezielte Sperrung von Internetseite im Kampf gegen Kindepronographie). Das Ergebnis war bis 19:10 Uhr eindeutig, von 147′900 abgegebenen Stimmen entschieden sich 97% dagegen und nur 3% dafür. Dieser übewältigende Aussage gegen eine Zensur hat wohl nicht ins Konzept gepasst, ……
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Verfasst von heftklammer
6. Juli 2009
Aktenzeichen:
6 Sa 361/08
6 Ca 157/08
ArbG Mainz
- AK Bad Kreuznach -
Urteil vom 20.03.2009
Tenor:
1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz – Auswärtige Kammern Bad Kreuznach – vom 24.4.2008 – 6 Ca 157/08 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall für die Monate September 2007 und November 2007.
Der Kläger war seit 01.04.2004 bei der Beklagten beschäftigt. Am 18.09.2007 kam es zwischen den Parteien zu einer Auseinandersetzung. Nach diesem Zeitpunkt hat der Kläger keine Arbeitsleistung für die Beklagte mehr erbracht.
Zum weiteren Sachverhalt und den erstinstanzlich gestellten Anträgen wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz – Auswärtige Kammern Bad Kreuznach – vom 24.04.2008 – 6 Ca 157/08 – gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen.
Im vorerwähnten Teilurteil vom 24.04.2008 hat das Arbeitsgericht – soweit für das Berufungsverfahren von Interesse – die Ansprüche auf Zahlung von 1.111,11 € brutto und 2.412,87 € brutto an Entgeltfortzahlung für die Monate September und Oktober 2007 nebst den verfolgten Zinsansprüchen abgewiesen, da beim Kläger ein fehlender Leistungswille zur Überzeugung des Gerichts vorgelegen hätte. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stünde fest, dass dieser ab 18.09.2007 die Absicht gehabt habe, keinerlei Arbeitsleistung mehr für die Beklagte zu erbringen. Der Kläger habe – so die Aussage der Zeugin W. – erst am Montag nach dem 18.09.2007, wo sie – die Zeugin – lediglich die Schilderung der beiden Chefs mitbekommen habe, die Krankmeldung überreicht. Die Chefs hätten den Kläger zum Bleiben überreden wollen. Dieser habe jedoch beharrlich nein gesagt. Über die Krankheit sei in diesem Gespräch nicht gesprochen worden. Aus dem Inhalt der Aussage der Zeugin ergäbe sich, dass der Kläger ungeachtet seines gesundheitlichen Zustandes entschlossen gewesen sei, für die Beklagte keinerlei Arbeitsleistung mehr zu erbringen. Den Rest des Beitrags lesen »
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Arbeitsgerichte, Deutschland, Urteile | Mit Tag(s) versehen: 6 Ca 157/08, 6 Sa 361/08, Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungsansprüche, Krankheitsfall |
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Verfasst von heftklammer
6. Juli 2009
Jungle-World ist mal wieder TOP! OWT!
In Jungle-World: Hartz-IV-Mehrbedarf nach Body-Mass-Index
Seit Anfang des Jahres ist die Gewährung von Mehrbedarf aber nicht mehr allein an eine schwere Krankheit geknüpft, kürzlich berichtete das »Gegen-Hartz«-Forum über die Auswirkungen des Beschlusses. Für die Gewährung von Mehrbedarf muss man nun an einer »körperzehrenden Krankheit« leiden. Bei Hartz-IV-Empfängern, die an Diabetes, Aids, Krebs, multipler Sklerose oder Leberinsuffizienz erkrankt sind, wird der Mehrbedarf nicht mehr anerkannt.
Die »körperzehrende Krankheit« ist dabei eine Erfindung, die über den Body-Mass-Index (BMI) bzw. eine auffallende Gewichtsabnahme bestimmt wird. Seltsame Begrifflichkeiten werden von seltsamen Zahlen gestützt: Mit einem BMI unter 19,5 oder einer Gewichtsabnahme von mindestens fünf Prozent hat man Anspruch auf Mehrbedarf. Man muss also ordentlich Hunger haben.
Um eine gute Ernährung für Kranke geht es demnach überhaupt nicht. Die Gewährung von Mehrbedarf soll nicht das Leben Kranker verbessern. Sie ist bloß noch eine Mastzulage für Hartz-IV-Empfänger mit Gewichtsverlusten.
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Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Gewährung von Mehrbedarf, Hartz IV, Krankheit, Mehrbedarf, Mehrbedarfsregelung |
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Verfasst von heftklammer
6. Juli 2009
Grins***** Mein Montag ist gerettet! Mehrfach Grins****
watch.yo.net ist geil!

Die geliebte Bundesregierung in der Schwatzbude
Damit unser Netz schöner werden kann, hat das “Desinformationsamt der geliebten Bundesregierung”
eine neue Website ins Leben gerufen, auf der sie sich vorstellt: die geliebte Bundesregierung,
der größte Verfassungsschützer aller Zeiten. Die Seite ist BKA-geprüft, es gibt Informationen zur
Lebensoptimierung, zum Bürokratieaufbau und Direktlinks zum Großen Vorsitzenden und der Zensurministerin.
Das Ganze ist – Ihr ahnt es bereits – natürlich eine Satire im Gewand der Website der Bundesregierung.
Eine ähnliche Satirewebsite über das Bundesinnenministerium wurde vergangene Woche
von selbigem geschlossen. Der Betreiber erfuhr nichts über die Gründe, nur dass das
Innenministerium die Seite sperren ließ.
Also beeilt Euch besser, wenn Ihr noch einen Blick auf die Seite der geliebten Bundesregierung werfen wollt.
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Verfasst von heftklammer
6. Juli 2009
Ein Lesebefehl für die Stellungsnahme (PDF) des CCC.
CCC: Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung
„Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben“, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger.
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Deutschland | Mit Tag(s) versehen: Vorratsdatenspeicherung, Chaos Computer Club, Stellungnahme, 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 |
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Verfasst von heftklammer