Bei Vattenfall: Neulich in Krümmel …

8. Juli 2009

BSG: Widerspruch gegen Betriebsübergang sperrzeitneutral

8. Juli 2009

BSG: Widerspruch gegen Betriebsübergang sperrzeitneutral

Der Kläger war bei der Firma E. im Betriebsteil IPS beschäftigt. Diesen Betriebsteil veräußerte die Arbeitgeberin zum 5.6.2001 an die Firma M. Der Kläger widersprach dem Betriebsübergang schriftlich ohne Angabe von Gründen mit der Folge, dass sein Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Arbeitgeberin bestehen blieb. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung durch Auf­hebungsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.1.2002 beendet. Die Be­klagte stellte anschließend den Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe vom 1. Februar bis zum 25. April 2002 fest. Die dagegen erhobene Klage war in den Vorinstanzen erfolglos.

Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 8. Juli 2009 entschieden, dass der Wider­spruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang als solcher keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt darstellt. Allerdings hält der Senat für Fallgestaltungen der vorliegenden Art an seiner Rechtsprechung fest, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls objektiv rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre. Dies wird das Landessozialgericht noch zu klären haben.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 144 Abs 1 Nr 1 SGB III idF des Job-AQTIV-Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBL I 3443)

(1) Hat der Arbeitslose
1. das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und hat er dadurch vorsätzlich oder grob­fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe),

…,

ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, so tritt eine Sperrzeit von zwölf Wochen ein.

Az.: B 11 AL 17/08 R W. ./. Bundesagentur für Arbeit


Heute noch 23 Ex-Stasi-Mitarbeiter beim BKA beschäftigt

8. Juli 2009

Nachdem das BKA von den Stasi-Mitarbeitern gerne und fleissig gelernt hat, können die nun auch entlassen werden. Einen behalten wir noch damit Merkel’s Wohlgefühl nicht gestört wird.

Heute im Handelsblatt: Ex-Stasi-Mitarbeiter auch beim BKA

Nach Angaben einer BKA-Sprecherin übernahm die Behörde nach der Wiedervereinigung 48 hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter der Abteilung Personenschutz, 23 sind noch heute in der Bundesbehörde beschäftigt. Einer von ihnen gehört auch zum Personenschutzkommando von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).


„Arbeitsmarktpolitik“ in der Depression: Sanierungsstrategien in der Arbeitslosenversicherung 1927-1933

8. Juli 2009

Ist nichts Neues, aber wen es interessiert.  Ich sag nur: Nichts dazu gelernt. Peter Hartz hat nur abgeschrieben. Die Regierung handelt wie in alten Zeiten.

„Arbeitsmarktpolitik“ in der Depression
Sanierungsstrategien in der Arbeitslosenversicherung 1927-1933
Wilhelm Adamy, Johannes Steffen*)
Das im Jahre 1927 in Kraft getretene „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) war Höhepunkt der sozialpolitischen Entwicklung in der Weimarer Republik. In seiner nur knapp sechsjährigen Geschichte wurde es jedoch auch zum Objekt einer bislang beispiellosen Sanierungs-politik, die im Spannungsfeld zwischen Weltwirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit auf der einen sowie einem unvergleichbar steigenden sozialpolitischen Handlungsbedarf auf der anderen Seite den ,einfacheren‘ Weg der rein etatmäßigen Konsolidierung beschritt. Die Tatsache, daß sich eine Versicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit in langanhaltenden Krisenzeiten mit einer Scherenentwicklung zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht alleine aus Beiträgen finanzieren kann, wurde dem materiellen wie ideellen Gehalt des AVAVG zum Verhängnis.

  • Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit wurden bereits in der Aufbauphase der Arbeitslosenversicherung (1927/29) einzelne Arbeitnehmergruppen (insbesondere Saisonarbeitslose) zeitweilig vom Versicherungsbezug ausgeschlossen, während Bestrebungen nach Erweiterung der Finanzierungsbasis erfolglos blieben.
  • In der „Bewährungsphase“ (1930/31) wurde die Darlehenshaftung des Reiches systematisch zu begren-zen versucht und mit der erfolgreichen Trennung von Arbeitslosenversicherung und Reichshaushalt scheinbare Sachzwänge geschaffen für den sich beschleunigenden Sozialabbau.
  • In der Phase der Totalsanierung (1932/33) schließlich wurden die Unterstützungsleistungen aller Leistungssysteme global gesenkt, so daß die Arbeitslosenversicherung auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise Beitragsüberschüsse von fast 400 Mio. RM erzielen konnte, die nunmehr zur Finanzierung von bis dahin steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen verwendet wurden.

Ergebnis dieser konsequent angelegten Krisenbewältigungsstrategie war ein – selbst unter das vormalige Niveau der Armenfürsorge hinausgehender – Leistungsabbau bei gleichzeitiger Verschiebung der Finanzierungslasten weg von der Versicherung hin zu den an Fürsorgeprinzipien orientierten Unterstützungseinrichtungen. Die Arbeitslosenversicherung war ihres Versicherungscharakters weitgehend beraubt: Immer mehr Arbeitslose wurden ausgesteuert, so daß 1932 nicht einmal zwei Fünftel der registrierten 5,6 Mio. Arbeitskräfte Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hatten. Mit der gleichzeitigen Absenkung des Leistungsniveaus um fast 50% und der Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung nach 6 Wochen fand die Hinwendung zum Fürsorgeprinzip ihren Abschluß.
Rückblickend kann die Sanierung der Weimarer Arbeitslosenversicherung als eine Politik angesehen werden, die sich Erfolge von einem finanziellen und sozialpolitischen Rückzug des Staats aus der Arbeitsmarktpolitik versprach. Dem Erfolg für den Fiskus stand am Ende ein soziales und politisches Debakel gegenüber.

IAB:  „Arbeitsmarktpolitik“ in der Depression (PDF)


Große Pflegestudie in Norddeutschland zeigt deutliche Missstände auf

8. Juli 2009

Hey, da werden Milliarden über Milliarden an die Banken verpulvert und  an der  Würde des Menschen wird gespart damit sie mit zügiger  Absicht totgepflegt werden können weil sie sonst angeblich zuviel Geld kosten.

Ein scheiß Gesundheits- und Pflegesystem haben wir. Was erschreckend ist, sind die Selbstmorde bei den alten Menschen die das angeblich aus Einsamkeit oder wegen schwerer Erkrankungen machen. Gut das ist aber nicht die gesamte Wahrheit. Ich glaube, die meisten bringen sich um weil sie Angst vor diesem menschenunwürdigen Pflegesystem haben und das ist politisch auch so gewollt. Stellt euch vor, wir hätten ein würdevolles Pflegesystem in Deutschland und deshalb keine Milliarden für die Banken. Das hätte was!

Heute in der flachen Welt: Große Pflegestudie zeigt deutliche Missstände auf

Das Ergebnis der Studie ist bedrückend. Es zeigt, dass es in vielen Bereichen deutlichen Handlungsbedarf gibt: 3,3 Prozent der untersuchten Verstorbenen hatten unter Durchliegestellen der höchsten Schweregrade gelitten. Allerdings waren die meisten Wunden gut versorgt. Hinzu kommen die weniger schwerwiegenden, aber dennoch schmerzhaften Durchliegestellen, die die Rechtsmediziner immerhin noch bei 12,1 Prozent der Untersuchten feststellten.

15 Prozent der Untersuchten waren untergewichtig, darunter vor allem die Verstorbenen im hohen Alter. 6,6 Prozent der alten Menschen waren durch Magensonden ernährt worden, bei denen in einem Drittel der Fälle Reizungen oder Entzündungen bestanden. Und erschreckend liest sich in der Studie der Zahnstatus: Nur 1,3 Prozent der Verstorbenen waren mit Implantaten versorgt. Nur 2,7 Prozent der Toten hatten ein vollständiges Gebiss ohne Zahnersatz. 56 Prozent der Untersuchten hatten keine Prothese im Mund, zum Teil aber wohl vorher Zahnersatz besessen. Die Gerichtsmediziner notierten: „Festzustellen ist, dass die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität im Alter besonders stark leidet.“ Und eine bittere Erkenntnis lautete auch, dass die Selbstmordfälle im höheren Alter erheblich zunehmen – aus Einsamkeit oder wegen schwerer Erkrankungen. Und zwei Prozent der Menschen, die pro Jahr in Hamburg sterben, werden erst nach längerer Zeit tot aufgefunden.

In Rechnung gestellt werden für diesen sogenannten Leistungskomplex beispielsweise vom Pflegedienst Pro Vita in Hamburg 19,08 Euro. Kommen noch die Dienste LK5 (Lagern, Betten, Mobilisierung, 4,24 Euro), LK 8a (Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung, 2,12 Euro) und Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit (Brot schmieren, 3,39 Euro) hinzu, belaufen sich die bei der Pflegekasse einzureichenden Kosten für den Start in den Tag oder in die Nacht bei einem pflegebedürftigen Menschen auf 28,83 Euro. Der dafür zugestandene Zeitfaktor beträgt etwa eine Dreiviertelstunde.


Renovierungsklauseln in Mietverträgen /Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

8. Juli 2009

Der Deutsche Bundestag- Wissenschaftliche Dienste hat mal etwas über die Renovierungsklauseln in Mietverträgen (PDF) rausgebracht.  Die beziehen sich auf dieses Urteil VIII ZR 302/07 vom BGH.

Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel der Vermieter einem Erstattungsanspruch ausgesetzt sein kann, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt.

Die Kläger waren seit Mai 1999 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Im Jahr 2004 renovierten sie die Wohnung. Einige Zeit später kündigten sie das Mietverhältnis zum 31. Mai 2006. In der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, nahmen sie vor Rückgabe der Wohnung eine Endrenovierung vor. Sie sind der Auffassung, dass ihnen ein Ersatzanspruch für die durchgeführte Endrenovierung zustehe, weil eine wirksame Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen nicht bestanden habe.  Den Rest des Beitrags lesen »


Die neuen Tapferkeitsorden sind da – wie sie heißen, was sie auszeichnen

8. Juli 2009

BGH: Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

8. Juli 2009

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB die vertraglich vereinbarte Wohnfläche auch dann zugrunde zu legen ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche (zum Nachteil des Mieters) eine geringere Größe aufweist.

Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt.  Den Rest des Beitrags lesen »


Petition: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009

8. Juli 2009

Petition: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009

_______Update_____________________________

schon 35188 Mitzeichner am  10.07.2009 WEITER SO!!!!!!!

schon 42303 Mitzeichner am  12.07.2009 WEITER SO!!!!!!!

schon 54887 Mitzeichner am  14.07.2009 WEITER SO!!!!!!!

schon 71113 Mitzeichner am  13.08.2009 WEITER SO!!!!!!!

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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein „Herstellungs- und Verbreitungsverbot“ von Action-Computerspielen vorsieht.

Begründung
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder,
der ein „Herstellungs- und Verbreitungsverbot“ von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im
baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und
Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und
verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik.
„Gewaltverherrlichende“ Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles
Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner
Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes („Eine Zensur findet nicht statt“).
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges
Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele – analog zu Spielfilmen – mit eindeutigen,
auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein
erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit „Keine Jugendfreigabe“ eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, …

  • den irreführenden und diskriminierenden Begriff „Killerspiele“ aus der politischen Diskussion
    zu nehmen.
  • das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
    zu stärken.
  • den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
    Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich
    gemacht werden.
  • Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
    Medienkompetenz zu unterstützen.
  • die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
    diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.

Wenn der Server von Epetitionen mal überlasstet ist dann geht bitte mal auf : Verlauf der Petition von sejmwatch.info (Danke ! an Unbekannt )


militante gruppe löst sich auf und will neue Wege gehen.

8. Juli 2009

Texte der militante gruppe von  2001 bis 2007 dokumentationX.

In der Jungen Welt: Radikale Richtung

Die linksradikale »militante gruppe« (mg), die seit 2001 etwa 40 Brandanschläge gegen öffentliche Einrichtungen und private Firmen verübt haben soll, ist nach eigenen Angaben Geschichte. »Wir lösen uns hier und heute als ›mg‹ auf«, heißt es in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift radikal, die am Dienstag erschienen ist. Für Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA), die schon seit Jahren gegen die »mg« ermitteln, dürfte die Erklärung indes kein Grund zur Entwarnung sein. Man werde sich nicht selbst demontieren, sondern das Projekt in »eine erweiterte strukturelle Form« überführen, um es so »perspektivisch auf eine höhere Stufe zustellen«, heißt es kryptisch.