Lasst die Schanze feiern – ohne Polizei

15. Juli 2009

Die Polizei wird auch das 2te Fest mit aller Polizeigewalt bekämpfen, weil sie den politischen Auftrag hat die Schanze zu kriminalisieren und zu zerstören, um dort den Investoren für  Gentrification den Weg zu ebenen.

Mövenfick-Wasserturm und Mc-Doof  sind dort schon angekommen. Die Politik in Hamburg will die Menschen im Schanzenviertel nicht leben lassen, sie will sie vertreiben.

In der Mopo: Lasst die Schanze feiern – ohne Polizei

„Wir, Gastronomen, Einzelhändler, Vereine und Initiativen aus dem Schanzenviertel, sind empört über das provokante Verhalten der Polizei am 4. Juli“ – so beginnt eine Erklärung der Schanzenbewohner, die Buchhändler Peter Hass (61) gestern auf einer Pressekonferenz verlas.


Tipp: Lebendiges und Kreatives Gängeviertel 18. Juli 2009

15. Juli 2009

Gängeviertel Gestern (historisch)

Gängeviertel Heute

Gängeviertel wie es Morgen sein soll = Zerstörung

In Gängeviertel.info

Es ist eine Volksinitiative im Gange. Der Name „Lebendiges und Kreatives Gängeviertel“.
Um diese zu unterstützen gibt es eine Veranstaltung im Waagenbau mit jeder Menge Kunst und Musik.
Am 18. Juli ist ab 21.00 geöffnet, ab 23.00 beginnt dann der Musikalische Teil.

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Extra3 Klaus: Bad Bank

15. Juli 2009


Bundesarbeitsgericht: Firma kann Mitarbeiter von Lohnerhöhung ausschließen

15. Juli 2009

Gleichbehandlung bei Lohnerhöhungen

Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.

Der beklagte Arbeitgeber beschäftigt ca. 300 Arbeitnehmer. Er erhöhte die Vergütung der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2007 um 2,5 %. Ausgenommen hiervon wurden nur die 14 Mitarbeiter, darunter der Kläger, die sich 2003/2004 nicht auf eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eingelassen hatten. Die übrigen Mitarbeiter hatten damals ua. einer Reduzierung ihres Urlaubsanspruchs von 30 auf 25 Tage und einem Wegfall des zusätzlichen Urlaubsgeldes von 50 % des Urlaubsentgelts zugestimmt. Der Arbeitgeber bot dem Kläger die 2,5 %ige Lohnerhöhung nunmehr nur unter der Voraussetzung an, dass dieser die Vertragsverschlechterung ebenfalls annehme. Das lehnte der Kläger ab.

Die Klage auf Zahlung der Lohnerhöhung war in allen Instanzen erfolglos. Zwar war der Arbeitgeber bei der Lohnerhöhung an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Er handelte aber nicht sachwidrig oder willkürlich, als er den Einkommensverlust der Arbeitnehmer von 2003/2004 mit einer Lohnerhöhung teilweise ausglich. Auf diese Zwecksetzung hatte er ausdrücklich hingewiesen. Da der Kläger keinen Einkommensverlust erlitten hat, kann er nicht verlangen, an dem Ausgleich teilzunehmen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Juli 2009 – 5 AZR 486/08 -


LSG Essen: Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

15. Juli 2009

Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Essen. Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz-IV“) müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Hartz-IV-Empfängers aus Bochum entschieden. Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen. Den Rest des Beitrags lesen »


BGH: Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

15. Juli 2009

Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die folgende von einem Versorgungsunternehmen in einem Gasversorgungs-Sondervertrag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist:

„Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist die G. (Bekl.) berechtigt, die Gaspreise … auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten der G. anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein.“

In dem Verfahren streiten die Parteien um die Wirksamkeit von einseitig vorgenommenen Gaspreiserhöhungen. Der Kläger bezog von der Beklagten Erdgas zu Sonderpreiskonditionen. Dafür galten nach dem Versorgungsvertrag vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, in denen die oben genannte Preisanpassungsklausel enthalten ist, und lediglich, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen, ergänzend die Vorschriften der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV). Die Beklagte erhöhte den Netto-Arbeitpreis zum 1. Oktober 2005 um 0,5 Cent/kWh auf 4,1 Cent/kWh und zum 1. Januar 2006 um weitere 0,5 Cent/kWh auf 4,6 Cent/kWh. Mit seiner Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass die Preiserhöhungen unwirksam seien. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen.  Den Rest des Beitrags lesen »


BGH: Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen Versorgungsunternehmens unwirksam

15. Juli 2009

Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen Versorgungsunternehmens unwirksam Der Bundesgerichtshof hatte heute darüber zu entscheiden, ob ein Gasversorgungsunternehmen die folgende Klausel in einem Sonderkundenvertrag verwenden darf: „k. [= Bekl.] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen.“ Der klagende Verbraucherschutzverband hat von der Beklagten mit der Begründung, die Klausel benachteilige die Kunden der Beklagten unangemessen, die Unterlassung der Verwendung der vorformulierten Preisanpassungsklausel verlangt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »


Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

15. Juli 2009

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 78/2009 vom 15. Juli 2009

Beschluss vom 16. Juni 2009 – 2 BvR 902/06

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Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete. Zwar greifen diese Maßnahmen in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch
diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung
getragen wird.

Der Verfassungsbeschwerde lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Amtsgericht ordnete in einem Ermittlungsverfahren gegen Dritte wegen Betrugs und Untreue die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers an, um dort Unterlagen und Datenträger, insbesondere Textdateien und E-Mails aufzufinden, die als Beweismittel in Betracht kamen. Der Beschwerdeführer hatte sein E-Mail-Programm so eingestellt, dass seine E-Mails nicht standardmäßig auf seinen lokalen Rechner übertragen wurden, sondern auch nach dem Abruf in einem zugangsgesicherten Bereich auf dem Mailserver seines Providers gespeichert blieben. Die E-Mails konnten von dem PC des Beschwerdeführers nur abgerufen werden, indem eine Internetverbindung hergestellt wurde. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wies der Beschwerdeführer die Ermittlungspersonen auf diese Sachlage hin. Er verwahrte sich aber gegen einen Zugriff auf die E-Mails, weil der Durchsuchungsbeschluss dies nicht zulasse. Den Rest des Beitrags lesen »