Hagen Rether (Juni 2009) Populismus in Deutschland / Bundestagswahl 2009

28. Juli 2009


BAG: Emmely kann in die Revision gehen

28. Juli 2009

Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren 3 AZN 224/09

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Beklagte hatte diese Kündigung auf den Verdacht gestützt, die als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigte Klägerin habe zwei von einer Kollegin gefundene Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro bei einem Einkauf zum eigenen Vorteil eingelöst.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Es hat den Vorwurf als erwiesen angesehen; die Revision gegen seine Entscheidung hat es nicht zugelassen. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde.

Der Senat hatte im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht auf angebliche Rechtsfehler hin zu überprüfen. Zu prüfen war allein, ob einer der in § 72 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) abschließend aufgezählten Gründe für die Zulassung der Revision vorliegt. Danach ist die Revision ua. dann zuzulassen, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat.

Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, und zwar bezüglich der durch das Bundesarbeitsgericht noch nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung als mitentscheidend berücksichtigt werden kann.

Das Beschwerdeverfahren wird nunmehr als Revisionsverfahren fortgesetzt.

BAG: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren 3 AZN 224/09


BVerfG: Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

28. Juli 2009

Das Amtsgericht München ordnete die Durchsuchung der Wohnungen des Beschwerdeführers im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht zum Zwecke der Beschlagnahme von Rechneranlagen sowie von weiteren Unterlagen an. Bei den Durchsuchungen fand die Polizei keine Beweismittel, die im Zusammenhang mit diesem Tatvorwurf standen. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht wurde daher eingestellt. Der zugrundeliegende Durchsuchungsbeschluss wurde durch die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 13. November 2005 – 2 BvR 728/05 u.a. – deswegen aufgehoben, weil der mit der Durchsuchung verbundene Grundrechtseingriff außer Verhältnis zu dem allenfalls geringen Tatverdacht gestanden habe.

Bei der Durchsuchung einer der Wohnungen des Beschwerdeführers, die dieser gemeinsam mit anderen Personen bewohnte, fanden die Ermittlungspersonen in einem dem Beschwerdeführer zugeordneten Zimmer Haschisch in nicht geringer Menge sowie zwei Feinwaagen. Der Beschwerdeführer wurde deswegen vom Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Dieses Urteil wurde auf die Revision des Beschwerdeführers hin vom Oberlandesgericht wegen lückenhafter Beweiswürdigung insoweit aufgehoben, als es um die Zuordnung des Haschischs zum Besitz des Beschwerdeführers ging. Die bei der Durchsuchung gewonnenen Beweismittel sah das Gericht aber als verwertbar an. Der Beschwerdeführer legte gegen diesen Beschluss Verfassungsbeschwerde ein, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Den Rest des Beitrags lesen »


Bergisch-Gladbach: 1-Euro-Jobber zum kleben von CDU/FDP Wahlplakaten gezwungen

28. Juli 2009

Die Linke Solingen: 1-Euro-Jobber zum kleben von CDU/FDP Wahlplakaten gezwungen

In Bergisch-Gladbach setzt die stadteigene GL Service gGmbH (City-Service) 1-Euro-Jobber zum Dumpingpreis ein, um Wahlwerbung (kleben und aufhängen von Plakaten) für den gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten von CDU und FDP, Lutz Urbach zu machen. Nach Ansicht der LINKEN werden bei der GL Service gGmbH Arbeitslose ausgebeutet und reguläre Arbeitsplätze vernich-tet. „Diese Arbeiten für Wahlwerbung durch 1-Euro-Jobber sind illegal. Eigentlich sollte man von einem Bürgermeisterkandidaten gerade im Wahlkampf mehr Feingefühl gegenüber den BürgerInnen erwarten. Diese Aktion ist nicht nur unanständig, sondern sie zeigt auch die unsoziale Politik von CDU und FDP“, empört sich Tomás M. Santillán, Bürgermeisterkandidat für DIE LINKE in Bergisch-Gladbach.

********Nachtrag***************

Ein guter Artikel in der Jungen Welt: Etikettenschwindel auf Staatskosten