30. Juli 2009
Der Schlachthof der „Überflüssigen“ wird eröffnet.
In Neues Deutschland: Arbeitszwang als Abschreckung: Workfare-Vertreter planen düstere Zukunft für Erwerbslose
»Der entstehende Anreiz, anstelle einer staatlicherseits angebotenen gemeinnützigen Ganztagstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auch solche Angebote anzunehmen, die gegenwärtig [...] zumeist kaum in Betracht gezogen werden, kann ein erhebliches Beschäftigungspotenzial bei einer gleichzeitigen massiven Haushaltsentlastung mobilisieren«, heißt es im Zukunftsbericht aus dem Hause des nordrhein-westfälischen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU). Und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) präsentierte gerade den Abschlussbericht seiner Kommission, in dem eine »intensivere Einforderung von Gegenleistung« für staatliche Transferzahlungen gefordert wird. Im Klartext: Künftig sollen Erwerbslose für eine Entlohnung auf Sozialhilfeniveau mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese »Visionen« sind wenig überraschend: In den Kommissionen sitzen mit Hans-Werner Sinn vom IfO-Institut in München und Klaus F. Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin die ideologischen Rückendecker der Arbeitgeberseite.
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Deutschland, Hartz IV | Mit Tag(s) versehen: ALG II, Arbeitslos, Arbeitszwang, Bayern, CDU, CSU, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Entlohnung, Hans-Werner Sinn, Hartz IV, IfO-Institut, Klaus F. Zimmermann, Nordrhein Westfalen, Sozialhilfeniveau, workfare, Zwangsarbeit |
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Verfasst von heftklammer
30. Juli 2009
***********Update 04.08.2009 ****************
WDR: Jawa Industrie-Dichtungen aus Oberhausen hat offenbar die Kündigung gegen seinen Mitarbeiter zurückgezogen.
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Mich wundert nichts mehr. Bald werden wir von Fällen hören, wo Arbeitnehmer zu viel Luft einatmen, oder die Schreibtischlampe brennen lassen , oder einen Bleistift zu viel oder zu heftig angespitzt haben, oder Arbeitnehmer zu viel Schmutz an ihren Schuhen haben. Das alles wird dann ganz kleinlich in Euros oder Cent ausgerechnet um den Schaden des Arbeitgebers zu beziffern. Dieser Arbeitgeberschaden nennt sich dann Diebstahl und führt zur fristlosen Kündigung. Entweder ist die Firma Jawa Industrie-Dichtungen kurz vor der Insolvenz und sie braucht dringend die 0,014 Cent oder sie will einen Mitarbeiter loswerden, warum auch immer. Wäre ich ein Geschäftspartner der Firma Jawa Industrie-Dichtungen, würde ich sofort meine Geschäftsbeziehungen zu dieser Arbeitnehmer verachtenden Firma Jawa Industrie-Dichtungen kündigen, weil ich sie nicht für ganz dicht halte. Ich hoffe das werden einige Firmen machen die mit der Firma Jawa Industrie-Dichtungen Geschäftsbeziehungen haben. Eine Firma kann nur gute Produkte herstellen wenn sie ihre Mitarbeiter gut und ehrlich behandelt.
In Der Westen: Fette Beute
0,014 Cent (0,00014 Euro) ermittelte ein Fachingenieur als Stromkosten für eine Ladung des Handys von Mohammed Sheikh, dagegen müsste die Kassiererin Barbara E., die als „Emmely” wegen eines angeblich unterschlagenen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefeuert wurde, eigentlich als „Schwerverbrecherin” gelten, teilt Rechtsanwalt Hans Henning Klingen eine sarkastische Einschätzung seines „Falles”. Bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und täglicher Handy-Aufladung hätte Mohammed Sheikh dreieinhalb Jahre gebraucht, um einen Euro zu erbeuten. Hans Henning Klingen: „So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen.” Zumal von den Mitarbeitern gefordert werde, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.
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Verfasst von heftklammer
30. Juli 2009
Es geht um diesen Fall: Kündigung wegen Entnahme von “Abfall”
Arbeitsgericht Mannheim: Kündigung im „Kinderreisebett-Fall“ unwirksam
Datum: 30.07.2009
Kurzbeschreibung:
In dem Verfahren des bei einem Abfallentsorgungsunternehmen beschäftigten Mitarbeiters, welcher ein zur Entsorgung vorgesehenes Kinderreisebett an sich genommen und daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt worden war (Verfahren 15 Ca 278/08), hat das Arbeitsgericht Mannheim sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zu Gunsten des Klägers aus.
Dabei hat die Kammer zu Gunsten der Beklagten unterstellt, dass der Kläger ca. ein Jahr vor dem streitgegenständlichen Vorfall wegen der verbotenen Wegnahme von Toilettenpapier bereits einschlägig abgemahnt worden war. Ferner wurde zu Gunsten der Arbeitgeberin der Gesichtspunkt der „Betriebsdisziplin“ berücksichtigt.
Dagegen hält die Kammer das Maß des Verschuldens des Klägers für gering. Nach der bei der Beklagten herrschenden betrieblichen Praxis ist davon auszugehen, dass der Kläger das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, sofern er vorher um Erlaubnis gefragt hätte.
Ferner hatte das Kinderreisebett für die Beklagte keinen Wert mehr, sondern stand unmittelbar zur Entsorgung an.
Schließlich sprachen für die Interessen des Klägers dessen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen beiden minderjährigen Kindern und seiner Ehefrau und seine 8 ½-jährige Betriebszugehörigkeit.
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Arbeitsgerichte, Urteile | Mit Tag(s) versehen: 15 Ca 278/08, Abfall, Altpapiercontainer, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Mannheim, Betriebsrat, Kündigung, Kinderreisebett, Mannheim |
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Verfasst von heftklammer