Petition: Arbeitslosengeld – Ausnahme zur Arbeitslosmeldung innerhalb von 3 Tagen / Ende Mitzeichnungsfrist 13.10.2009

31. August 2009

ePetitionen: Arbeitslosengeld – Ausnahme zur Arbeitslosmeldung innerhalb von 3 Tagen vom 1.08.2009

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei einer Kündigung seitens eines Arbeitgebers die 3 Tage Regelung zur Arbeitslosmeldung nicht gilt, wenn man sich im Sinne der Arbeitsagentur verhält und nachweislich sofort auf eine neue Stelle bewirbt.
Begründung

Wenn z.B. einem Arbeitnehmer 8 Wochen vor dem Quartalsende gekündigt wurde und dieser sofort die Eigeninititative ergreift und nachweislich sich auf eine andere Stelle bewirbt und sich deshalb noch nicht arbeitslos gemeldet hat, darf deshalb wegen der 3 Tage Arbeitslosmeldung-Regelung nicht noch mit einer Sperrzeit von 7 Tagen bestraft werden, wenn er sich bei Arbeitslosmeldung noch in dem alten Arbeitsverhältnis befindet. Denn dieser Arbeitnehmer verhält sich eigentlich im Sinne der Arbeitsagentur, um nahtlos wieder eine neue Arbeitsstelle zu finden. Es ist deshalb ungerecht, ihn wegen des Versäumnisses der sofortigen Arbeitslosmeldung noch mit einer Sperrzeit zu bestrafen.


Petition: Arbeitslosengeld – Sozialversicherung während der Sperrfrist / Ende Mitzeichnungsfrist 13.10.2009

31. August 2009

EPetitionen: Arbeitslosengeld – Sozialversicherung während der Sperrfrist vom 17.08.2009

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass man bei einer Festlegung einer Sperrzeit seitens der Arbeitsagentur zumindest auch während der Sperrzeit sozialversichert bleibt und keine Sozialversicherungslücke entsteht.
Begründung

Wenn einem Arbeitslos gewordenen eine Sperrzeit von Beispielsweise 7 Tagen von der Arbeitsagentur wegen verspäteter Arbeitlosmeldung auferlegt wurde, ist dieser während der Sperrzeit nicht versichert.
Dies bedeutet, wenn der Arbeitslos gewordene in dieser Sperrzeit erkrankt und 6 Wochen in einer Klinik verweilt, die Krankenkasse wohl noch 4 Wochen bezahlt, dann aber kein Versicherungsschutz mehr besteht und man sich vorübergehend freiwillig aus eigener Tasche versichern muss, um zumindest den Klinikaufenthalt und Ärzte bezahlt zu bekommen. In diesem Fall greift unser Sozialversicherungsnetz überhaupt nicht, obwohl man jahrelang Pflichtbeiträge eingezahlt hat.
Die Arbeitsagentur entzieht sich hier eindeutig und vollständig seiner Verantwortung gegenüber des Versicherten. Solch eine Versicherungslücke darf es in unserem Sozialstaat nicht geben, sonst ist es kein Sozialstaat.


Handelsblatt: Twitter macht Landtagswahlen anfechtbar

30. August 2009

Was solls. So lange Oma Else nicht mit ihrem Laptop vor dem Wahllokal steht und schaut wen sie wählen soll, finde ich das ok. Hier geht es um die angepassten Medien die  angepisst und neidisch sind, weil „jemand“ schneller  informiert war als sie. Es kann aber auch sein das jemand nur gut geraten hat.

Der blasse und neidische Spiegel schreibt vom Prognosen-Verrat und der unscharfe Focus sorgt sich um die Bundestagswahl .

Wenn die CDU oder die Verräter-SPD zusammen mehr als 90 % der Stimmen hätten, würde kein Medienhahn danach krähen. Die Manipulation und die Desinformation der Medien hätten ja ihre Wirkung gezeigt. Ist aber nicht so und deshalb Gratulation an die Linken und ich bin gespannt ob die sich endlich mal bewähren und oder auch nur weiterhin Blödsinn machen wie in Berlin.

Im Handelsblatt: Twitter macht Landtagswahlen anfechtbar

Die Prognosen wurden am späten Sonntagnachmittag in der Internet-Plattform verbreitet. Die Mitteilungen hatten keine Quelle, beruhten aber wahrscheinlich auf Daten, die Wahlforscher erhoben haben. Die Zahlen der Twitter-Mitteilungen unterschieden sich nicht wesentlich von den Zahlen, die um 18 Uhr in ARD und ZDF verbreitet wurden. Die Sender stützen sich dabei auf Infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen.


Deutsche Bahn: Aussetzen und gefährden als Dienstleistung VII: Kontrolleur verweist Behinderte erneut des Zuges

30. August 2009

Der erste Rauswurf ist hier. Ist aber auch kein Wunder, denn die Bahn lobt lieber ein Kopfgeld für Schwarzfahrer aus, anstatt ihre Mitarbeiter zu schulen.

In Der Westen: Kontrolleur verweist Behinderte erneut des Zuges

Ein Bahn-Kontrolleur hat den Fahrausweis einer geistig behinderten Frau nicht anerkannt, ihr ein Bußgeld aufgebrummt und sie mitsamt ihres Freundes in Schwerte auf dem Bahnsteig stehen lassen. Das gleiche war ihr schon im April passiert. Damals hatte die Bahn den Vorgang bestritten.


Konzert-Tipp: Ten Years After am Mittwoch den 09.09.2009 im Downtown-Bluesclub

28. August 2009

Ten Years After Mittwoch, 09.09.2009 im Downtown-Bluesclub

Einlass ab 20.00h Beginn ca 21h Saal 1

TEN YEARS AFTER – THE EVOLUTION TOUR
Website: http://www.tenyearsafternow.com/

Die legendäre Blues-Gruppe Ten Years After mit den legendären Hits wie „Love Like a Man“ oder „Going Home“

Es gibt Bands, bei denen die pure Nennung des Namens den Fans Glanz in die Augen treibt. Ten Years After gehören dazu. Ihr Stil ist einmalig und der Sound der Band unverwechselbar. Und auch wenn sie schon mehr als 30 Jahre dabei sind – richtig alt sind sie nicht geworden. Jetzt machen sich „TYA“ wieder auf zu einer Tournee und zelebrieren den unsterblichen, der sie selbst spätestens seit dem Woodstock-Festival von 1969 unsterblich gemacht hat.


Untreueverdacht – Ermittlungen gegen Sarrazin

28. August 2009

Der Hartz IV-Hetzer hat Dreck am Stecken. Bei Arbeitslosen extrem sparen und es an „Freunde“ großkotzig verschenken.

Im Tagesspiegel: Untreueverdacht – Ermittlungen gegen Sarrazin

Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob mit dem 2008 abgeschlossenen Pachtvertrag über 99 Jahre für das 56,8 Hektar große Areal am grünen Stadtrand dem Land Berlin ein Vermögensschaden zugefügt wurde. Der Golfclub zahlte dafür einmalig 3,045 Millionen Euro. CDU und Grüne, aber auch die Regierungsfraktionen SPD und Linke kritisieren diesen Betrag als viel zu niedrig. Wie berichtet, verzichtete die Finanzbehörde unter Sarrazin bei den Vertragsverhandlungen vor einem Jahr darauf, den sonst üblichen Pachtzins von 6,5 Prozent vom Verkehrswert zu verlangen, sondern begnügte sich mit drei Prozent. Außerdem wurden die vereinbarten Konditionen nicht an die Gemeinnützigkeit des Golfvereins geknüpft, die vermutlich 2010 aufgegeben wird


LAG Nürnberg: Allein der Umstand, dass ein Zeugnis eine objektiv unrichtige Leistungsbeurteilung enthält, führt nicht zur Annahme, der Inhalt sei sittenwidrig.

28. August 2009

(……)

Da ein Arbeitszeugnis dazu bestimmt ist, im Rechtsverkehr, nämlich bei der Bewerbung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz, verwendet zu werden, kann es sittenwidrig sein, ein Arbeitszeugnis auszustellen, das grobe Unrichtigkeiten enthält, die dazu führen können, dass bei dem neuen potentiellen Arbeitgeber ein völlig falscher Eindruck bezüglich der Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers entsteht. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich in diesem Fall daraus, dass ein solches Arbeitszeugnis – mit – dazu beiträgt, dem Bewerber die Möglichkeit zu eröffnen, Vermögen und/oder Eigentum des neuen Ar-beitgebers zu beschädigen (vgl. Bundesgerichtshof – Urteil vom 15.05.1979 – IV ZR 230/76 = BGHZ 74/281 und AP Nr. 13 zu § 630 BGB).

Diese Gefahr besteht nicht bereits dann, wenn die Leistung des Arbeitnehmers objektiv falsch bewertet wird, zumal gerade in diesem Bereich der neue Arbeitgeber selbst beurtei-len kann, ob der neue Arbeitnehmer seinen Anforderungen genügt. Insoweit ist zu be-rücksichtigen, dass die Anforderungen an den neuen Arbeitsplatz mit denen des bisheri-gen nicht identisch sein müssen und der neue Arbeitgeber selbst seine Anforderungen festlegt. Der neue Arbeitgeber hat darüber hinaus ausreichend Möglichkeit, den neuen Arbeitnehmer anhand seiner eigenen Bedürfnisse zu beurteilen. So kann eine Probezeit mit der Folge der abgekürzten Kündigungsfrist vereinbart werden. Unabhängig davon kann sich der neue Arbeitgeber ohne Schwierigkeiten vom Arbeitnehmer trennen, da der neu eingestellte Arbeitnehmer die ersten 6 Monate keinen Kündigungsschutz hat. Den Rest des Beitrags lesen »


Petition: Arbeitslosengeld II – Anspruch von Auszubildenden / Ende Mitzeichnungsfrist 10.10.2009

28. August 2009

Epetitionen: Arbeitslosengeld II – Anspruch von Auszubildenden vom 17.08.2009

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Abs. 5 des § 7 des Sozialgesetzbuch Zweites Buch dahingehend zu ändern, dass nur Auszubildende, die tatsächlich einen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Sozialgesetzbuch Drittes Buch haben, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.
Begründung

Die schulische Ausbildung am Abendgymnasium ist dem Grunde nach (gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz) förderungsfähig, tatsächlich wird die Förderung aber gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 BAföG 2.1.12 erst in den letzten drei Schulhalbjahren der Ausbildung gewährt. Somit fehlt Menschen, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, die Lebensgrundlage während der ersten Semester der Schulzeit – obwohl Sie durch die Unterrichtszeiten der Abendgymnasien dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen und auch noch (freiwillig, ohne weitere Kosten für die ALG II-Leistungsträger) ihre Qualifikation und Eingliederungschancen erheblich verbessern.


SPD wirbt mit Privatschul-Absolventin gegen Studiengebühren

27. August 2009

Die Blödheit der SPD bringt  mich mal wieder zu lachen. Die absichtliche Selbstzerstörung und der weitere fleißige Aufbau der Unglaubwürdigkeit  der SPD ist voll im Gange.

Heute in Der Westen : SPD wirbt mit Privatschul-Absolventin gegen Studiengebühren

Die Bundes-SPD wirbt in ihrer aktuellen Großplakat-Kampagne mit dem Porträt einer Duisburger Privathochschul-Absolventin gegen Studiengebühren. Nach Recherchen der Nachrichtenagentur AP handelt es sich bei der jungen Frau auf den Plakaten um Jennifer Metzlaff, Eventmanagerin und Juso-Kandidatin bei der Kommunalwahl in Duisburg.

Metzlaff studierte demnach nach eigenen Angaben unter anderem am gebührenfinanzierten European Business College (EBC) in Düsseldorf. Auf dem SPD-Großplakat steht ihr Porträt neben dem Spruch: „Bildung darf nicht vom Konto der Eltern abhängen. Und deshalb wähle ich SPD.“


Filmteam stiftet 18-Jährige zu Prügelei an

27. August 2009

Wer sich bis heute fragt, wie die manipulierten Aufnahmen der Fernsehsender entstehen solle mal folgenden Artikel in der Frankfurter Rundschau lesen. So entsteht dann die Lüge über die saufenden und gewaltbereiten Jugendlichen.

Heute in Fr-Online: Filmteam stiftet 18-Jährige zu Prügelei an

Gleichzeitig wurden Ermittlungen gegen das beteiligte Fernsehteam eingeleitet. Nach Aussage der Angeklagten sollen die Mitarbeiter des Filmteams die beiden 16- und 18-Jährigen mit erheblichen Mengen Alkohol versorgt haben. Die Staatsanwaltschaft muss nun über eine mögliche Anklage gegen die Mitarbeiter des Kamerateams entscheiden