Hier gibt es Verbraucherverarschung-Beispiele
Nur mal ein Beispiel das Streichfett RAMA :
Wird aktuell in den Printmedien und im Fernsehen als Margarine beworben
Unilever hat stillschweigend im Jahr 2008 den Fettanteil von 80 auf 70 % reduziert, um Rohstoffkosten zu sparen. Dadurch ist das Produkt rein rechtlich keine Margarine, sondern ein Streichfett. Stattdessen wurde Wasser zugesetzt, das im Produkt zum Kubikmeterpreis von über 2000 € (Wasserwerke verlangen ca. 5 €) verkauft wird.
Verbraucherzentrale Hamburg: Versteckte Preiserhöhungen – Methoden werden raffinierter – Kunden aufmerksamer
Versteckte Preiserhöhungen gehen weiter, doch die Methoden der Anbieter werden raffinierter, und die Verbraucher werden aufmerksamer. Das ist die Bilanz der Verbraucherzentrale Hamburg, ein halbes Jahr nach Aufhebung der letzten gesetzlich verbindlichen Füllmengen. Beispiele: www.vzhh.de. So wird von der Firma Homann die Preiserhöhung durch eine Rezepturänderung kaschiert. Der Hersteller wirbt bei verschiedenen Feinkostsalaten mit einem höheren Anteil an Wert gebenden Zutaten wie Fleischwurst oder Käse. Doch durch die Füllmengenreduzierung von 200 auf 150 Gramm verringerte sich auch die Fleisch- und Käsemenge – unter dem Strich bleibt es bei einer Preiserhöhung.
Beim Schlemmer Filet à la Bordelaise von Iglo bleibt die Füllmenge unverändert, stattdessen wird der Fischanteil von 70 auf 52 Prozent reduziert. So gesehen entspricht das einer Preiserhöhung von mehr als 34 Prozent. Die höchste Preiserhöhung ergab sich bei der Clearasil Akut Pickel-Creme von Reckitt Benckiser. Bei gleichem Preis wurde die Füllmenge von 30 auf 15 Milliliter reduziert, was einer Verdoppelung des Preises entspricht.
Unter den von der seit April 2009 gültigen Aufhebung der Füllmengen betroffenen Produktgruppen ergibt sich folgende aktuelle Lage: Bei Milch wurden – anders als befürchtet – keine versteckten Preiserhöhungen durch Füllmengenreduzierung festgestellt. „Der Grund liegt auf der Hand: Die Verbraucher sind durch die öffentliche Diskussion des Themas sehr aufmerksam geworden und würden Anbieter abstrafen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei Schokolade wird die Freigabe dazu genutzt, neue teurere Sorten mit höherer Füllmenge als 100 Gramm auf den Markt zubringen. „Damit soll offensichtlich den Verbrauchern die direkte Vergleichbarkeit mit den Standardsorten genommen werden“, vermutet Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert von der Politik bessere Rechtsgrundlagen zur Herstellung von Transparenz für die Verbraucher und zur leichteren Ahndung von Mogelpackungen durch die Eichämter.