Arge darf Unterkunftskosten nur kürzen, wenn sie hierfür ein „schlüssiges Konzept“ nachweist

26. November 2009

Einen Teilerfolg konnte ein 47jähriger Hartz IV Bezieher aus dem Wetteraukreis in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gießen erzielen. Die für den Wetteraukreis zuständige Job-KOMM hatte die Kosten der Unterkunft auf 245 € gekürzt. Sie war dabei von einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 m² und einem m²-Preis von 5,44 € ausgegangen, tatsächlich musste der Mann für seine 60 m² große Wohnung aber 350 € bezahlen.

Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, sie orientiere sich am Wohngeldgesetz. Seit 2006 würden zudem die Wohnungsanzeigen der örtlichen Presse ausgewertet.

Das Sozialgericht hielt dies nicht für ausreichend. Zur Feststellung der Angemessenheitsgrenze müsse der Grundsicherungsträger ein schlüssiges Konzept vorlegen, was hier aber nicht der Fall sei. Die JobKOMM habe nicht erklären können, wie die Auswertung der Zeitungsanzeigen in die Ermittlung der Angemessenheit einfließe. Die Zeitungsanzeigen hätten eine Preisspanne von 5,20 € bis 6 € ergeben. Es könne auch ein m²-Preis an der oberen Grenze dieser Spanne nicht ausgeschlossen werden. Ohne schlüssiges Konzept lasse sich die Berechnung der JobKOMM nicht nachvollziehen, die Behörde müsse daher bei einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 m² eine Monatsmiete von 270 € übernehmen.

Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 24.11.2009, Az.: S 26 AS 1266/09 ER, eine Beschwerde ist nicht zulässig. Der Beschluss wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.

Sozialgericht Gießen: Arge darf Unterkunftskosten nur kürzen, wenn sie hierfür ein „schlüssiges Konzept“ nachweist


Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

25. November 2009

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. EUR.

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und legt das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.

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Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

23. November 2009
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.

Die 1975 geschlossene kinderlose Ehe wurde 2003 geschieden. Seit der Scheidung ist der Kläger, ein Chemieingenieur, der Beklagten, die als Reinigungskraft arbeitet, zum sog. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) verpflichtet. Aus der Ehe des seit 2004 wieder verheirateten Klägers ist 2005 ein Sohn hervorgegangen. Außerdem adoptierte der Kläger im Jahr 2006 den 1997 geborenen Sohn seiner jetzigen Ehefrau. Diese ist nicht erwerbstätig. Der Unterhalt der Beklagten wurde zuletzt durch Urteil des Familiengerichts vom August 2007 auf mtl. 607 € festgesetzt. Bei der Unterhaltsberechnung wurden zwar die Unterhaltspflichten des Klägers gegenüber den beiden Kindern berücksichtigt, nicht aber die Unterhaltspflicht gegenüber seiner jetzigen Ehefrau.   Den Rest des Beitrags lesen »


Gekündigte Versicherungen: Nachschlag für Millionen Kunden / Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen für unwirksam

22. November 2009

Verbraucherzentrale Hamburg: Gekündigte Versicherungen Nachschlag für Millionen Kunden

Das Landgericht Hamburg hat am 20. November 2009 in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht“ (Pressemitteilung des Gerichts). Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern.

Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 (Hintergrund), mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand der jetzt in Hamburg entschiedenen Verfahren sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Klauseln. Die Urteile haben also Grundsatzbedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft.   Den Rest des Beitrags lesen »


Stromversorgung auch im Bauwagen / Hartz IV-Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage

18. November 2009

Stromversorgung auch im Bauwagen

Hartz IV-Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage

Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Hierzu gehöre auch die Anschaffung einer Solaranlage, soweit eine anderweitige Stromversorgung nicht gewährleistet sei. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Eilverfahren.

Hartz IV-Empfänger begehrt Solaranlage für seinen Bauwagen   Den Rest des Beitrags lesen »


Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistet

18. November 2009

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine sozialrechtliche Eingliederungsvereinbarung, die einen Verwaltungsakt (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) ersetzen soll. Der Antrag des
Beschwerdeführers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner noch zu erhebenden Klage gegen den Verwaltungsakt blieb vor dem Landessozialgericht ohne Erfolg.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat diese Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung  angenommen. Der Beschwerdeführer hat insbesondere die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch das Landessozialgericht nicht ausreichend begründet. Mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist es erforderlich, aber  auch ausreichend, dass der Betroffene trotz einer von Gesetzes wegen fehlenden aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs oder seiner Klage die Möglichkeit hat, effektiven das heißt hier auch vorläufigen  Rechtsschutz durch eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden  Wirkung zu erhalten. Diese Möglichkeit ist durch § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr.  2 SGG hinreichend gewährleistet. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu  beanstanden, dass die Gerichte dabei die Interessen des Bürgers an der   vorläufigen Aussetzung der Entscheidung mit dem Vollzugsinteresse der  Allgemeinheit abwägen sowie die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs beurteilen, soweit sie beachten, dass schon die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse erfordert, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

Bundesverfassungsgericht:  Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistet

Der Beschluss: 1 BvR 2395/09


Bundesverfassungsgericht zum Volksverhetzungsparagraf: § 130 Abs. 4 StGB ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar

17. November 2009

Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ an. Die geplante Versammlung wurde – gestützt auf § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB – unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten. Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und die daraufhin erhobene Klage blieben durch alle Instanzen erfolglos.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der am 29. Oktober 2009 verstorbene Beschwerdeführer sowohl gegen § 130 Abs. 4 StGB selbst als auch gegen dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im konkreten Fall und rügte – unter anderem – eine Verletzung seiner Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde – unter anderem – im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und Art. 103 Abs. 2 GG als unbegründet zurück.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:    Den Rest des Beitrags lesen »


LSG Nordrhein-Westfalen: Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das Existenzminimum gesichert sein

16. November 2009

Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) ist der Grundsicherungsträger (Arge oder Kommune) grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden Hartz IV-Leistungen auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung leitet das LSG insbesondere aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ab. Den Rest des Beitrags lesen »


BGH: Vermieter dürfen bei Mieterhöhung bis an die Grenze gehen

16. November 2009

Heute im unscharfen Focus: Vermieter dürfen bis an die Grenze gehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter den Spielraum für eine Mieterhöhung komplett ausschöpfen können. Sie müssen sich nicht nach einem Mittelwert richten.

Ein Vermieter darf die Miete bis zum oberen Limit erhöhen – und zwar auch dann, wenn sich die Vergleichsmiete aus einem Sachverständigen-Gutachten ergibt. Das folgt aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach muss der Vermieter nicht etwa einen Mittelwert innerhalb der Bandbreite der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ wählen, die den Rahmen für Mieterhöhungen markiert.

Leitsatzentscheidung:  VIII ZR 30/09

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 30/09 Verkündet am:
21. Oktober 2009
Ermel,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 558 Abs. 1 Satz 1
Der Vermieter darf die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der konkreten orts-üblichen Vergleichsmiete (Einzelvergleichsmiete) anheben. Dies gilt auch dann, wenn die Einzelvergleichsmiete unter Heranziehung eines Sachverständigengutach-tens ermittelt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Juli 2005 – VIII ZR 322/04, NZM 2005, 660).
BGH, Urteil vom 21. Oktober 2009 – VIII ZR 30/09 – LG Görlitz
AG Görlitz

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO mit Schriftsatzfrist bis zum 1. September 2009 durch den Vor-sitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Milger, den Richter Dr. Schneider sowie die Richterin Dr. Fetzer
für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz vom 6. Januar 2009 wird zurückgewie-sen.
Auf die Anschlussrevision der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil aufgehoben, soweit darin zum Nachteil der Klägerin ent-schieden ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Görlitz vom 13. August 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tra-gen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in G. . Die Grundmiete betrug seit August 2001 234,32 €. Mit Schreiben vom 14. März 2005 forderte die Klägerin die Beklagten unter Benennung von drei Vergleichs-
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wohnungen auf, der Erhöhung der Nettomiete ab dem 1. Juni 2005 um 35,27 € auf 269,59 € zuzustimmen. Dies entspricht einer Erhöhung der Miete von 3,33 € je qm auf 3,83 € je qm. Die Beklagten stimmten der Mieterhöhung nicht zu.
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Die Klägerin hat Zustimmung zur Mieterhöhung entsprechend ihrem Mieterhöhungsverlangen vom 14. März 2005 begehrt. Das Amtsgericht hat die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, der Erhöhung der Grundmiete um 18,38 € auf 252,70 € monatlich zuzustimmen. Auf die Be-rufung der Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als die Beklagten zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung über eine monatliche Miete von 244,18 € hinaus verurteilt worden waren; insoweit hat es die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen die Beklagten ihr Ziel der (vollständigen) Klageabweisung weiter. Mit der Anschlussrevision erstrebt die Klägerin die Wiederherstellung des amtsge-richtlichen Urteils.
Entscheidungsgründe:
Die Revision hat keinen Erfolg; die Anschlussrevision ist hingegen begründet.  Den Rest des Beitrags lesen »


BGH: Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

13. November 2009

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.

Der Kläger will der Beklagten insbesondere verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter www.marions-kochbuch.de abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Internetseite www.chefkoch.de öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem begehrt er Schadenersatz. Die Klage hatte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Erfolg.

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