Arge darf Unterkunftskosten nur kürzen, wenn sie hierfür ein „schlüssiges Konzept“ nachweist

26. November 2009

Einen Teilerfolg konnte ein 47jähriger Hartz IV Bezieher aus dem Wetteraukreis in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gießen erzielen. Die für den Wetteraukreis zuständige Job-KOMM hatte die Kosten der Unterkunft auf 245 € gekürzt. Sie war dabei von einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 m² und einem m²-Preis von 5,44 € ausgegangen, tatsächlich musste der Mann für seine 60 m² große Wohnung aber 350 € bezahlen.

Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, sie orientiere sich am Wohngeldgesetz. Seit 2006 würden zudem die Wohnungsanzeigen der örtlichen Presse ausgewertet.

Das Sozialgericht hielt dies nicht für ausreichend. Zur Feststellung der Angemessenheitsgrenze müsse der Grundsicherungsträger ein schlüssiges Konzept vorlegen, was hier aber nicht der Fall sei. Die JobKOMM habe nicht erklären können, wie die Auswertung der Zeitungsanzeigen in die Ermittlung der Angemessenheit einfließe. Die Zeitungsanzeigen hätten eine Preisspanne von 5,20 € bis 6 € ergeben. Es könne auch ein m²-Preis an der oberen Grenze dieser Spanne nicht ausgeschlossen werden. Ohne schlüssiges Konzept lasse sich die Berechnung der JobKOMM nicht nachvollziehen, die Behörde müsse daher bei einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 m² eine Monatsmiete von 270 € übernehmen.

Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 24.11.2009, Az.: S 26 AS 1266/09 ER, eine Beschwerde ist nicht zulässig. Der Beschluss wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.

Sozialgericht Gießen: Arge darf Unterkunftskosten nur kürzen, wenn sie hierfür ein „schlüssiges Konzept“ nachweist


Stromversorgung auch im Bauwagen / Hartz IV-Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage

18. November 2009

Stromversorgung auch im Bauwagen

Hartz IV-Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage

Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Hierzu gehöre auch die Anschaffung einer Solaranlage, soweit eine anderweitige Stromversorgung nicht gewährleistet sei. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Eilverfahren.

Hartz IV-Empfänger begehrt Solaranlage für seinen Bauwagen   Den Rest des Beitrags lesen »


LSG Nordrhein-Westfalen: Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das Existenzminimum gesichert sein

16. November 2009

Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) ist der Grundsicherungsträger (Arge oder Kommune) grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden Hartz IV-Leistungen auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung leitet das LSG insbesondere aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ab. Den Rest des Beitrags lesen »


Keine Sippenhaftung bei Hartz IV Sanktionen / Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei unter 25jährigem: Wohnungskosten der Familie gesichert

6. November 2009

Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei unter 25jährigem: Wohnungskosten der Familie gesichert

Der 6. Senat des Landessozialgerichts hat kürzlich einer alleinerziehenden Mutter und ihrem minderjährigen Sohn in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung zugesprochen. Ihrem zweiten, 1987 geborenen Sohn war zuvor das Arbeitslosengeld II aufgrund wiederholter Pflichtverletzungen für drei Monate komplett gestrichen worden. Diese Sanktion wirkte sich faktisch auch auf die restliche Familie aus: deren Unterkunftskosten waren nun nur noch zu zwei Dritteln gedeckt, da die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) die Kosten innerhalb der Familie nach Köpfen aufteilte. Den Rest des Beitrags lesen »


LSG Bayern: keine Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Streitwert unter 750 EUR

6. November 2009

Ausgangspunkt

Einem Hartz-IV-Empfänger, der Elektrizitätskosten iHv 295,98 € nicht gezahlt hatte, drohte der Energie-Lieferant an, den Strom abzustellen. Daraufhin beantragte der Hartz-IV-Empfänger vor dem Sozialgericht im einstweiligen Rechtsschutz, die örtliche ARGE zur Übernahme der Stromkosten zu verpflichten. Gleichzeitig beantragte er Prozesskostenhilfe. Parallel hierzu erwirkte er vor dem zuständigen Zivilgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Energie-Lieferanten, der nachfolgend wieder Elektrizität abgab. Das Sozialgericht lehnte deswegen den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mangels Anordnungsgrundes ab sowie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht.

Gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe legte der Antragsteller Beschwerde ein, über die das Bayerische Landessozialgericht zu befinden hatte. Den Rest des Beitrags lesen »


Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Wer tatsächlich arbeitet, ist auch arbeitsfähig

6. November 2009

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein schwerbehindeter Kläger aus Krefeld, der nach einem Hirninfarkt 1 1/2 Jahre krank war und anschließend mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben zurückkehrte, einen Rentenan­spruch hat; auch wenn er bis zum Eintritt der auf anderen medizinischen Gründen beruhenden Erwerbsunfähigkeit nach der Wiedereingliederung lediglich ca. 7 Wo­chen voll gearbeitet hat.

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Absenkung von Regelleistung und Mehrbedarf für alleinerziehende junge Hilfebedürftige um 100 % im Grundsicherungsbezug nach dem SGB II (sog. „Hartz-Leistungen“) bei wiederholter Pflichtverletzung im Einzelfall zulässig

5. November 2009

Kurzbeschreibung:

Die 23 jährige Hilfebedürftige und ihre fünf Jahre alte Tochter beziehen seit November 2006 Grundsicherungsleistungen. Im März 2009 schließt die Hilfebedürftige mit der Arbeitsverwaltung eine Eingliederungsvereinbarung zur Förderung ihrer beruflichen Bildung im bis zu sechsmonatigen Projekt „Neustart mit Kind“. Im Folgenden wird ihr eine Bildungsmaßnahme von Mai bis einschließlich August 2009 gewährt. Im Juni und Juli 2009 legt die Hilfebedürftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zweimal um Tage verspätet vor. Nachdem die Hilfebedürftige erneut vom 10. bis 14. August 2009 zur Maßnahme – einem Praktikum in einem Blumengeschäft – nicht erscheint, bricht der Maßnahmeträger die Bildungsmaßnahme ab. Mit folgendem Bescheid beschränkt die Arbeitsverwaltung den der Hilfebedürftigen zustehenden Anteil des Arbeitslosengeldes II für die Zeit von Oktober bis Dezember 2009 auf die angemessenen Kosten von Unterkunft und Heizung unter Kürzung von Regelleistung (359 €) und Mehrbedarf für Alleinerziehende (126 €) auf Null. Gleichzeitig bietet die Arbeitsverwaltung der Hilfebedürftigen ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen an. Den Rest des Beitrags lesen »


LSG Bayern: Erziehungsrente benachteiligt nichteheliche Kinder und ist deshalb verfassungswidrig

2. November 2009

Ausgangspunkt: Erziehungsrente

Kann ein Elternteil wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sein, sichert der andere Ehepartner regelmäßig Familieneinkommen und -unterhalt. Verstirbt der arbeitende rentenversicherte Partner, erhält der überlebende Elternteil eine Witwen- bzw. Witwerrente. In einer vergleichbaren Situation finden sich Geschiedene wieder, die nicht wieder geheiratet haben und die wegen Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht arbeiten können, wenn der den Unterhalt sichernde vormalige Ehepartner verstirbt. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine „Erziehungsrente“ und trägt so zur Absicherung der Hinterbliebenen bei.
Ausgangsentscheidung: keine Erziehungsrente bei nichtehelichen Kindern   Den Rest des Beitrags lesen »


«Hartz-IV»-Empfänger müssen Schülermonatskarte selber bezahlen

28. Oktober 2009

Heute in Adhoc: «Hartz-IV»-Empfänger müssen Schülermonatskarte selber bezahlen

«Hartz-IV»-Empfänger bekommen keine zusätzlichen Leistungen, um die Fahrt zur Schule bezahlen zu können. Für die Finanzierung einer Schülermonatskarte durch das Jobcenter gebe es keine rechtliche Grundlage, befand das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel. Auch ein Darlehen komme nicht in Frage. Denn die Förderung der schulischen Ausbildung sei nicht Ziel der «Hartz-IV»-Gesetze. Dafür sei allein das BAFöG zuständig (Az.: B 14 AS 44/08 R).

Aus dem Terminsbericht des BSG:

Auf die Revision der Beklagten wurde das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zutreffend ist das SG davon ausgegangen, dass es im SGB II keine Anspruchsgrundlage gibt, nach der die Klägerin die begehrten Fahrtkosten als Zuschuss verlangen kann. Die in § § 19 ff SGB II abschließend normierten Leistungen für den Lebensunterhalt sehen dies nicht vor. Auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen nicht in Betracht, weil die Förderung der schulischen und der beruflichen Ausbildung nicht zu den Zielen des SGB II gehört, sondern spezialgesetzlich (insbesondere im BAföG) abschließend geregelt ist. Entgegen der Auffassung des SG steht der Klägerin aber auch kein Darlehen nach § 23 Abs 1 SGB II zu, weil die Fahrtkosten als ausbildungsgeprägter Bedarf bereits dem Grunde nach nicht von der Regelleistung umfasst sind.

Die Klägerin kann die Übernahme der Fahrtkosten auch nicht nach Rechtsvorschriften außerhalb des SGB II verlangen. Das SG hatte – für den erkennenden Senat bindend – festgestellt, dass das Schulrecht des Landes Niedersachsen der Klägerin einen solchen Anspruch gegen den Beklagten als Träger der Schülerbeförderung nicht gewährt. Auch in seiner Eigenschaft als Sozialhilfeträger ist der Beklagte nicht leistungspflichtig, weil es sich bei den Schülerbeförderungskosten zumindest nicht um einen atypischen Bedarf (iS von § 73 SGB XII) handelt.

SG Aurich – S 24 AS 822/07 -
Bundessozialgericht – B 14 AS 44/08 R -


LSG Hessen: Keine Witwenrente bei Versorgungsehe

28. Oktober 2009

Ehefrau starb wenige Monate nach der Hochzeit an den Folgen ihrer Krebserkrankung – arbeitsloser Ehemann erhält keine Hinterbliebenenrente

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, wird eine Versorgungsehe gesetzlich vermutet. Kann dies nicht widerlegt werden, besteht kein Anspruch auf Witwenrente. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 5. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Hinterbliebener klagt trotz kurzer Ehedauer auf Rente
Der jetzt 48-jähriger Mann aus Marburg lernte seine Ehefrau im März 1998 kennen. Ende 1998 zog er zu ihr und ihrem Sohn. Im Februar 2000 wurden bei der Frau Hautkrebs festgestellt, ein bösartiger Tumor am Kopf entfernt und im Juni 2002 Metastasen diagnostiziert. Bereits einen Monat danach fand die Hochzeit statt. Die begonnene Adoption des Sohnes der Ehefrau durch den Kläger scheiterte kurz darauf. Im August 2002 verließ die Ehefrau den gemeinsamen Haushalt, zog zu ihrer Mutter und verstarb im November 2002.

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